Hi zusammen,
ich habe am Montag einen Termin zur TÜV-Hauptuntersuchung, 3 Jahre um:
Ich habe seit 2015 den Remus Enschalldämpfer V1 Catback mit BT-Klappensteuerung verbaut, mit zugehöriger EG-Genehmigung, von einer Fachwerkstatt verbaut.
Nun wird auf Grund der neuen EU-Verordnung diese aktive Klappensteuerung mit TÜV bei Remus mehr angeboten. Die Steuerung kann nur ohne EG-Genehmigung separat bestellt werden.
Es gibt doch sicher Bestandsschutz für Auspuffanlagen vor dieser Neuregelung, Genehmigung mit geschlossener Klappe - trotz funktionierender Klappensteuerung? Bin da nicht so im Thena drin...