Was ist jetzt mit dem JCW Pro Klappenschalldäpfer?!

  • Moin .
    Also ich bin hier in diesem Forum schon auf viele Beiträge für die jcw pro klappenanlage gestoßen . ABER bis jetzt sind die Aussagen irgendwie schwammig . Der eine sagt muss man nicht eintragen , andere sagen kann man nicht mehr eintragen ...


    Also angenommen ich habe einen cooper s Baujahr 2015 und möchte diese Anlage als original Teil verbauen , muss ich diese nach dem aktuellen gesetzt (manuell steuerbar Klappenanlage sind ja seit 2016 verboten ) eintragen ? Thema bestandsschutz ?
    Also wie gesagt irgendwie finde ich nirgends eine klare Antwort.


    Und wo wir bei dem Thema schon mal sind, daher diese Anlage ja ein original ist, gehe ich davon aus das man an der ansaugung was verändern kann und das normal eintragbar ist oder? Stichwort eventuri . normalerweise kann ja an einem tuningauspuff ja keine ansaugung mehr verändert werden . Mit viel Glück geht ne einzelabnahme, aber hier ist ja Original + tuning ansaugung = eintragbar oder ? :S


    Ich bedanke mich jetzt schon bei allen die mir helfen wollen oder sogar können :thumbsup:

  • Hier im Forum geistert doch das Gutachten für den JCW Kit mit dem Klappenauspuff und da steht ganz klar, das dieser Eingetragen/abgenommen werden muss.
    Der Auspuff unterliegt keiner ABE.

  • @Bastifly wenn dein Cooper S Bj. 2015 ist, kannst Du den Klappenschalldämpfer ohne Eintragung fahren.
    Wenn Du dazu aber die Leistungssteigerung programmieren lässt, muss diese eingetragen werden.
    Das Pro Kit wurde ja immer zuammen mit der Leistungssteigerung verkauft, deshalb die TÜV Abnahme und die Eintragung.
    Beim Cooper S sind das 211 PS. Auf die wenigen PS mehr kann man meiner Meinung nach auch getrost verzichten.
    Oder gleich ein ordentliches Tuning machen lassen. Aber das ist ein anderes Thema. ;)


    Kannst Dir auch eine Remus V2 holen und den Soundcontroller mitbestellen. Wird im Remus Shop alles angeboten.
    Offene Klappe ist natürlich bei beiden Varianten im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

  • Kann ich mir nicht vorstellen, das wäre nur möglich wenn der Klappenauspuff in der ABE des Fahrzeugs wäre, was er nicht ist, da er an keinem Mini in Serie verbaut war/ist.

  • So Leute habe jetzt auch die Bestätigung, heute das Tuning-Kit einbauen lassen und vor Ort den TÜV gefragt wie es denn ausschaut. Er meinte überhaupt kein Problem da die Abnhame (beim Cooper S notwendig) erfolgt nur zwecks der Leistungssteigerung auf die 211PS nicht wegen der Auspuffanlage denn die ist Eintragunsfrei wie schon oben beschrieben von anderen Usern.

    @Booze vielleicht kannst Du es Dir ja jetzt vorstellen ;)

  • Und wo wir bei dem Thema schon mal sind, daher diese Anlage ja ein original ist, gehe ich davon aus das man an der ansaugung was verändern kann und das normal eintragbar ist oder? Stichwort eventuri . normalerweise kann ja an einem tuningauspuff ja keine ansaugung mehr verändert werden . Mit viel Glück geht ne einzelabnahme, aber hier ist ja Original + tuning ansaugung = eintragbar oder ? :S


    Ich bedanke mich jetzt schon bei allen die mir helfen wollen oder sogar können :thumbsup:

    Zum Thema Eventuri kann Ich Dir sagen das die Aga uninteressant ist da im Gutachten der Ansaugung steht das sie in Kombination mit Sportabgasanlagen erlaubt ist.


    Gruß Marcel

  • Hier im Forum geistert doch das Gutachten für den JCW Kit mit dem Klappenauspuff und da steht ganz klar, das dieser Eingetragen/abgenommen werden muss.
    Der Auspuff unterliegt keiner ABE.

    Bei der Abnahme werden nur die aufgeklebten “Sticker” vom Tuning kontrolliert ob die Nummer übereinstimmt. Da ist eine auf der Motorhaube im inneren, auf der Motor Abdeckung und einer auf dem Schalldämpfer beim Auspuff. Eingetragen wird dann natürlich alles im Fahrzeugschein , also Leistungssteigerung und Auspuff. Bei mir wollte der tüv Prüfer erst Probleme machen und meinte mit mir geht das nicht durch mit der Fernbedienung... bis er dann den zuständigen für das Teilegutachten angerufen hat und er mir das ok gegeben hat und schon bin ich durchgekommen. Kleiner Tipp damit es schneller geht ohne hin und her, die Fernbedienung bei der Abnahme verstecken und bei der Frage wie es denn gesteuert wird sag es ist Drehzahl abhängig :whistling:

  • Kleiner Tipp damit es schneller geht ohne hin und her, die Fernbedienung bei der Abnahme verstecken und bei der Frage wie es denn gesteuert wird sag es ist Drehzahl abhängig

    und dann macht der Prüfer eine kleine Probefahrt und haut Dir deine Schwindelei um die Ohren. Würde ich nicht empfehlen die Prüfjungs anzuschwindeln.

  • Kannst Dir auch eine Remus V2 holen und den Soundcontroller mitbestellen. Wird im Remus Shop alles angeboten.
    Offene Klappe ist natürlich bei beiden Varianten im öffentlichen Straßenverkehr verboten.

    Schon mal viele Dank für die ganzen Antworten. Klingt doch ganz gut mit der Auspuffanlage :D . Also Remus habe ich persönlich angeschrieben wegen der klappensteuerung und als Antwort kam folgendes :Bezüglich der Eintragung würde ich Sie direkt zum TÜV verweisen, der Ihnen hierzu weitere Informationen erteilen kann. also irgendwie keine Bestätigung das es eintragbar ist. Ich meine auch die Tage was davon gelesen zu haben das sie nicht mehr eintragbar ist . Schade ||