Moin .
Also ich bin hier in diesem Forum schon auf viele Beiträge für die jcw pro klappenanlage gestoßen . ABER bis jetzt sind die Aussagen irgendwie schwammig . Der eine sagt muss man nicht eintragen , andere sagen kann man nicht mehr eintragen ...
Also angenommen ich habe einen cooper s Baujahr 2015 und möchte diese Anlage als original Teil verbauen , muss ich diese nach dem aktuellen gesetzt (manuell steuerbar Klappenanlage sind ja seit 2016 verboten ) eintragen ? Thema bestandsschutz ?
Also wie gesagt irgendwie finde ich nirgends eine klare Antwort.
Und wo wir bei dem Thema schon mal sind, daher diese Anlage ja ein original ist, gehe ich davon aus das man an der ansaugung was verändern kann und das normal eintragbar ist oder? Stichwort eventuri . normalerweise kann ja an einem tuningauspuff ja keine ansaugung mehr verändert werden . Mit viel Glück geht ne einzelabnahme, aber hier ist ja Original + tuning ansaugung = eintragbar oder ?
Ich bedanke mich jetzt schon bei allen die mir helfen wollen oder sogar können