19 Zoll vom Countryman auf den Clubman möglich

  • Ich bin ja bekennender Freund von den masterpiece Felgen. Nun könnte ich zu einem vernünftigen Kurs an die 19 Zoll Masterpiece vom Countryman kommen.


    45er Einpresstiefen habe ich ja auch schon bei Zubehörfelgen gesehen.


    Müsste doch mit Eintragung machbar sein? Oder spricht was dagegen?

    Peter


    Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe keine Zeit mehr, die ich an Ladesäulen verschwenden könnte :D

  • ans auto stecken, wenns passt - einfach fahren. es wird niemandem auffallen und zu extrem wirds ja auch nicht aussehn

    Ich habe kein Grund das zu sagen, ich hab auch keinen Anhaltspunkt das zu sagen, aber ich sage es einfach mal:
    Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach seine Meinung sagen, ohne zu wissen worum es eigtl geht :0016::0009:

  • ans auto stecken, wenns passt - einfach fahren. es wird niemandem auffallen und zu extrem wirds ja auch nicht aussehn

    was ist denn das für eine Aussage? Damit verlierst du deinen Versicherungsschutz/ Betriebserlaubnis, die haben doch überhaupt keine Freigabe für das Fahrzeug.

    60 Jahre Edition BRG, Cooper S, 5 Türer

  • da hast du natürlich recht @cobra


    aber man muss ja nicht immer päpstlicher als der papst sein ;)

    Ich habe kein Grund das zu sagen, ich hab auch keinen Anhaltspunkt das zu sagen, aber ich sage es einfach mal:
    Es gibt Momente im Leben, da muss man einfach seine Meinung sagen, ohne zu wissen worum es eigtl geht :0016::0009:

  • da hast du natürlich recht @cobra


    aber man muss ja nicht immer päpstlicher als der papst sein

    Nun ja, Jan, spätestens im Falle eines Unfalls kann das aber ganz, ganz große Schwierigkeiten verursachen, wenn Peter dann ohne Versicherungsschutz dasteht, und er nicht nur auf seinem eigenen Schaden sitzen bleibt, sondern auch den des Unfallgegners bezahlen darf. Und das Schlimme ist, das Problem kann er auch dann bekommen, wenn er selbst gar nicht Schuld an dem Unfall ist 8o


    Und da hilft ihm dann der Papst auch auch mit seinen Kontakten nach ganz oben nicht weiter...

    Der Miezen- und inzwischen auch Hundeflüsterer 🐱🐶

  • Habe nächste Woche einen Termin beim TÜV um mal nachzufragen :)


    Aus dem Alter wo ich was illegales gemacht habe bin ich raus :D

    Peter


    Ich bin jetzt 60 Jahre alt und habe keine Zeit mehr, die ich an Ladesäulen verschwenden könnte :D

  • Habe nächste Woche einen Termin beim TÜV um mal nachzufragen


    Aus dem Alter wo ich was illegales gemacht habe bin ich raus

    Peter, genauso würde ich es auch machen :6444::dafuer:
    Dort bekommst Du eine klare Antwort, auf die Du Dich dann auch verlassen kannst :0007:

    Der Miezen- und inzwischen auch Hundeflüsterer 🐱🐶

  • Nun ja, Jan, spätestens im Falle eines Unfalls kann das aber ganz, ganz große Schwierigkeiten verursachen, wenn Peter dann ohne Versicherungsschutz dasteht, und er nicht nur auf seinem eigenen Schaden sitzen bleibt, sondern auch den des Unfallgegners bezahlen darf. Und das Schlimme ist, das Problem kann er auch dann bekommen, wenn er selbst gar nicht Schuld an dem Unfall ist 8o
    Und da hilft ihm dann der Papst auch auch mit seinen Kontakten nach ganz oben nicht weiter...

    Die Versicherung muss den Geschädigten immer zahlen, dafür ist die da.
    Solange das nicht Eingetragene Bauteil die Unfallursache ist, muss die Versicherung zahlen.
    Die Versicherung kann sich nur bei grober Fahrlässigkeit (Drogen/Alkohol) gewissen Prozentuellen Anteil der Schadenssumme wiederholen.

  • Die Versicherung muss den Geschädigten immer zahlen, dafür ist die da.
    Solange das nicht Eingetragene Bauteil die Unfallursache ist, muss die Versicherung zahlen.
    Die Versicherung kann sich nur bei grober Fahrlässigkeit (Drogen/Alkohol) gewissen Prozentuellen Anteil der Schadenssumme wiederholen.

    Yep, das weiß ich schon, habe das nur etwas verkürzt dargestellt, denn im Endeffekt kommt es auf das Gleiche raus.


    Solange der Versicherungsnehmer mit einem Fahrzeug unterwegs war, dessen Betriebserlaubnis aufgrund unzulässiger Bauteile/ Umbauten erloschen ist, wird sie selbstverständlich alle Hebel in Bewegung setzen, auch das von ihr ausgelegte Geld für den Unfallgegner wieder vom Unfallfahrer zurück zu holen.


    Im Falle eines Fahrzeugs mit erloschener Betirebserlaubnis hast der Fahrer immer ganz schlechte Karten. Gerade auch dann, wenn es um unzulässige Rad/Reifenkombinationen oder Bremsen geht - und das m.E. auch völlig zu Recht.

    Der Miezen- und inzwischen auch Hundeflüsterer 🐱🐶