Unverschuldeter Unfall - Leasingwagen - Richtige Vorgehensweise?

  • Hallo,


    leider ist mir gestern jemand auf meinen Mini Clubman (BJ 6/2018) aufgefahren.
    Passiert ist zum Glück nur ein Sachschaden und sichtbar ist nur wenig: Ein dicker Kratzer an der Stoßstange und ein verbeultes Kennzeichen, aber es kann natürlich darunter etwas verzogen oder kaputt gegangen sein.


    Da es sich um einen Leasingwagen handelt, habe ich die BMW Bank über den Schaden informiert und auch bereits eine Schadennummer erhalten.
    Auch die Schadennummer der Versicherung des Unfallverursachers/-Gegners liegt mir bereits vor (wir sind zufälligerweise beim gleichen Kfz-Versicherer).
    Morgen habe ich einen Termin bei der Dekra, um den Wagen von einem unabhängigen Gutachter in Augenschein nehmen zu lassen. Kosten hierfür übernimmt ja die Versicherung des Unfallgegners.


    Wie ist dann das weitere, korrekte Vorgehen?


    Mein Plan:
    Ich würde denken, dass ich mich dann mit dem Gutachten
    - um einen Termin in einer BMW-Werkstatt kümmere,
    - den Wagen dort abstelle,
    - einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur erhalte
    - und den Wagen danach in einem Zustand abhole, der mir keinerlei Nachteil bei Abgabe des Leasingwagens im Herbst 2021 verursacht.


    Habe ich etwas grundlegendes vergessen?


    Für Tipps und Hinweise bedanke ich mich herzlich im Voraus!


    Viele Grüße!

  • Hi,


    warum hast Du einen Termin bei der Dekra und gehst nicht gleich zum freundlichen?


    Gruß
    Michael

    PV 1: 36 * SW 165 C, 2 SMA SunnyBoy 2500 seit 2004 | PV 2: 98 * SW 155 Compact Mono black, 1 SMA Sunny Tripower 10000 TL seit 2012 | Heizung: Ochsner GMLW 14 plus
    Beste Grüße vom Feger Michi - unser F54 S ist unser letzter Verbrenner Neukauf gewesen | Aktuell: Skoda Enyaq iV 80 und mein flat-six Cabrio aus Zuffenhausen

  • Yep, sehe das so wie @Feger_Michi...
    Direkt zu BMW/MINI und deren Schadenmanagement agieren lassen.


    Mich hat es in 2016 ja gleich 3x erwischt :aufreg:
    MINI Frankfurt und BMW Offenbach haben mir gemeinsam mit deren Abteilung, inkl. Anwalt, gut weiter geholfen :dafuer:


    ... und hoffentlich viele Bilder gemacht :foto:
    Toitoitoi!

  • warum hast Du einen Termin bei der Dekra und gehst nicht gleich zum freundlichen?

    Mein Anwalt für Verkehrsrecht, mit dem ich kurz telefoniert habe, sagte, es wäre besser, wenn der Schaden von einem unabhängigen Gutachter begutachtet wird, da die gegnerische Versicherung sonst auf die Idee kommen könnte, den Schaden für geringer zu halten, wenn die BMW Niederlassung mit der Werkstatt einen Leasingwagen der BMW Bank begutachtet. ¯\_(ツ)_/¯
    Ein Nachteil (außer dem zeitlichen Aspekt) ist dies aber ja nicht, oder?

  • Ein Nachteil (außer dem zeitlichen Aspekt) ist dies aber ja nicht, oder?

    Ich meine mal gehört zu haben, dass man als Geschädigter angehalten ist die Kosten möglichst minimal zu halten ...


    Wenn der gegnerischen Versicherung das Gutachten von BMW für einen Leasingwagen der BMW Bank missfällt, dann kann die Gegenseite einen Gutachter einschalten.


    So wäre meine Vorgehensweise.

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  • Wichtig ist, dass eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt und von der gegnerischen Versicherung an den Leasinggeber gezahlt wird. Falls das nicht gemacht wird, könnte der Leasinggeber dir eventuell später bei der Fahrzeugrückgabe einen entsprechenden Betrag in Rechnung stellen.

  • Wichtig ist, dass eine eventuelle Wertminderung des Fahrzeugs ermittelt und von der gegnerischen Versicherung an den Leasinggeber gezahlt wird. Falls das nicht gemacht wird, könnte der Leasinggeber dir eventuell später bei der Fahrzeugrückgabe einen entsprechenden Betrag in Rechnung stellen.

    Okay, danke für den Hinweis.
    Stellt der Gutachter die Wertminderung fest? Oder wie und von wem wird diese belegt?

  • Hallo captainhb,


    das ist doch genau das richtige Thema für mich, weil genau mein Job ;-).


    Für dich ist es am einfachsten, wenn du einfach zu deinem freundlichen bzw in die Niederlassung fährst, denn dann brauchst du dich
    um nichts kümmern oder dir Sorgen machen.


    Kurz gesagt: Du gibst dein Auto beim freundlichen ab und damit hat es sich für dich auch schon erledigt.


    Genauer erklärt:


    Du fährst zu deinem freundlichen und sagst das dir jemand ins Auto gefahren ist, sprich es ist ein Haftpflichtschaden.


    Du unterschreibst eine RKÜ-Reparaturkostenübernahmebestätigung und ab dann übernimmt das Autohaus alles weitere für dich.


    Es wird ein Gutachter beauftragt für die Schadensfestellung, evtl. Wertminderung und die Festsetzung der Reperaturdauer.


    Parallel wird das Autohaus den gesamten Vorgang an eine Anwaltskanzlei weiter leiten um evtl. unklarheiten mit der gegnerischen Versicherung zu klären.


    Du hast Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug oder wenn du keines brauchst auf Nutzungsausfall für die gesamte Reperaturdauer.


    Mit der RKÜ übergibst du den gesamten Vorgang an das Autohaus, somit auch evtl. einen Rechtsstreit, das ist dann alles Sache des Autohauses und du bist fein raus.


    Die gegnerische Versicherung wird das Gutachten nur, in äusserst seltenen Fällen anzweifeln und bei so einem "kleinen" Schaden sicherlich nicht und selbst wenn, ist es ja nicht dein Problem, denn du hast ja den gesamten Vorgang abgetreten.


    Zur Wertminderung: Nach deiner Beschreibung ist der Schaden ja recht "klein", daher denke ich nicht das hier eine relevante Wertminderung eintreten wird, aber das entscheidet natürlich der Gutachter.


    Zum Leasing: Die BMW Bank hat natürlich das letze Wort, denn ihr gehört das Fzg ja, die Bank mischt sich üblicherweise aber nur ein wenn der Schaden deutlich größer ist. Heißt zum Bsp., wenn der Schaden 50% des Wiederbeschaffungswertes oder mehr beträgt, wird die Bank meistens entscheiden das Fzg nicht mehr instandzusetzen, weil es sich für die Bank nicht mehr lohnt das Fzg nachher zurück zu nehmen (weil Unfallfzg usw.).
    Ist hier aber natürlich kein Thema.


    Noch mal kurz zusamm gefasst:
    Du fährst zum freundlichen, gibts dein Auto ab, unterschreibst die RKÜ, nimmst ein Ersatzfzg mit und holst später dein Fzg greinigt und repariert wieder ab.
    Das wars für dich, du musst dich um nichts kümmern und dir auch keine Sorgen machen, wegen evtl Rechtsstreits.


    So ich hoffe ich hab das ganze vertändlich erklärt, wenn nicht einfach noch mal nachfragen ;-).


    LG


    Chris

  • Vielen Dank für die ausführliche Darstellung!
    Der Termin bei der Dekra war tatsächlich schon heute früh, deshalb habe ich diesen auch wahrgenommen. Reperaturkosten liegen laut Gutachter bei 1.700€, Wertminderung bei 200€.
    Werde mich dann nun um einen Termin beim Freundlichen BMW Autohaus/Niederlassung bemühen und dort alles entsprechend richten lassen.


    Der Gutachter empfahl mir noch, zuerst bei der gegnerischen Versicherung nachzufragen, ob die Reperatur "freigegeben" ist, um sich hinterher Ärger zu ersparen. Hatte ich jetzt aber eigentlich nicht vor und muss ich doch auch nicht tun, oder? Wer weiß, wann die den Fall und das Gutachten prüfen...