In meiner EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) steht außer der Auslieferungsreifengröße keine andere Größe drin. Früher war das anders. Da konnte man in den COC die alternativen Reifen- und Felgengrößen finden. Ganz früher war das sogar im Fahrzeugschein, wie er damals noch hieß. Wie schön war es doch damals noch.
Die heutigen CoC weisen nach meinem Kenntnisstand nur noch eine einzige Reifengröße auf. Das hat zumindest bei dem heutigen deutschen "Fahrzeugschein", vermutlich auch bei den heutigen CoC, etwas mit der Homologation zu tun. Ansonsten identische Autos verbrauchen mit verschiedenen Reifen- und Felgengrößen unterschiedlich viel Energie. Daher wird nur noch die Auslieferungsgröße erwähnt. Wer das nicht glaubt, der gehe auf den Konfigurator von Porsche, stellt sich einen Cayenne E-Hybrid zusammen, montiert im Konfigurator Asphaltschlitzer, sieht die E-Reichweite nach (48km), geht zurück, konfiguriert die fettesten Teile an Felgen und Reifen und sieht dann die E-Reichweite nach (ich glaub 43km). Die armen Hersteller müssen jedes Auto mit jeder angebotenen Reifen- und Felgenkombination einzeln homologieren. Ein Auswuchs an Unsinn.
Zurück zum MINI,
Bei MINI weiß ich nicht, wie das mit Freigaben anderer Felgen- und Reifengrößen ist. Daher habe ich mir die Winterkompletträder bei MINI gekauft. Wenn die mir etwas verkaufen und montieren, ohne die erforderlichen Papiere, führen wir ein angeregtes Gespräch.
Bei VW ist das echter Mist. Da bekommst du nicht einmal eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung für die selbst von privat gekaufte Originalfelgen-/Reifenkombination, die im Werbeprospekt abgedruckt sind, wenn sie nicht bei Auslieferung drauf waren, obwohl der Türaufkleber für den Reifendruck ausdrücklich diese alternative Felgen/Reifendruckkombination erwähnt. Weil es Originalfelgen sind, bekommst du auch keinen Nachweis über die Tragfähigkeit, weil das nur interne Papiere sind. Somit musste ich zum TÜV zur Einzelabnahme, lächerlich. Der TÜV-Prüfer hat nur den Kopf geschüttelt und irgendso einen Zettel auf der Grundlage der beim TÜV hinterlegten Dokumente (die haben wohl von VW interne Dokumente zur Verfügung gestellt bekommen) rausgeschrieben, statt eine Einzelabnahme zu machen. Das sei mit der Polizei und den Versicherungen geklärt. Steht auf dem Zettel auch drauf. Ansonsten hätte ich eine Testfelge zerquetschen lassen müssen, um die Tragfähigkeit zu ermitteln.
Bei Porsche ist es etwas entspannter, aber nur für Originalteile. Da bekommst du eine Pauschalfreigabe in Listenform. Die steht sogar irgendwo im Internet.
Bei Toyota/Lexus ist es wiederum die Totalkatastrophe. Selbst Originalfelgen gibt es dort nur mit Extragutachten, nix Freigabe oder Freigabelisten.
Bei Mercedes bin ich den MINI-weg gegangen. Einfach Originalteile ausm Prospekt. Trotzdem muss eine Abschrift von einem Gutachten im Handschuhfach liegen.
Ich bezweifle, dass in den heutigen MINI-CoCs wirklich andere Reifen-/Felgengrößen stehen als die Daten des Auslieferungszustands, solange hier niemand ein Foto hochgeladen hat.
CoC von einem anderen Fahrzeug nützt übrigens nichts. Die CoC sind FIN-gebunden. Und wenn das Auto ein echter Zwilling ist, ist das was in dem einen CoC drinsteht immer noch nicht, was für das andere gilt. Im Zweifel fährt man ohne Betriebserlaubnis. Das juckt niemand außer die Versicherung und Polizei. Bei der Polizei wäre ich entspannt. Wenn man in den Wald höflich hineinspricht, kommt auch das richtige Ergebnis raus. Ohne TÜV-Zettel oder Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Gutachten oder ABE wäre mir da aber unwohl. Bei der Versicherung hört der Spaß auf. Es sind und bleiben falsche Felgen mit falschen Reifen. Eine prima Möglichkeit, sich vor eventuellen Zahlungen an Gegner oder Versicherungsnehmer zu drücken. Auch im Strafprozess bei etwaiger fahrlässiger Körperverletzung oder gar Tötung wäre mir ein TÜV-Zettel und/oder Freigabe und/oder ABE und/oder Gutachten und/oder Einzelabnahme deutlich lieber. Im Nachhinein kann man so etwas sicher auch besorgen, aber wenn nicht, stehste echt blöd da.