Zu Punkt 4:
Der Händler ist dazu verpflichtet die Kunden jeweils nach Reperaturaufenthalt anzurufen und nach deren Zufriedenheit zu befragen.
Wenn da was nicht i.O ist, dann gibt's bei uns Ärger mit dem Geschäftsführer, da wird nachgehakt.
Ebenso ruft auch die BMW AG Stichpunktartig einige Kunden an.
Und diverse Flüssigkeiten dürfen wir nur auf Erlaubnis des Kunden auffüllen, wonach die Servicemeister bei Auftragserstellung fragen