Spannend danke für die internationale Suche @BrtshRcngGrn
Beiträge von DermitdemSEspielt
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Mini Trim XL am 02.03.20 bestellt mit Lieferdatum Juli. Aussage bis dahin, wird locker klappen, eher noch früher.
Auto soll ein Geburtstagsgeschenk werden. Geburtstag meiner Frau, Ende Oktober.
Okay, jetzt kam da eine Pandemie dazwischen, aber ich hatte ja alles noch früh genug bestellt. Wird wohl noch reichen.
Habe gerne auch noch weitere 3.000€ Umweltprämie eingestrichen. Alles okay!
Im August mal nachgehakt. Aussage war, das dauert noch.
Jetzt im September werde ich langsam unruhig.
Also wieder mal im Autohaus angerufen. Aussage nun, das Auto ist nicht einmal im Oktober eingeplant. WTF!!!
Man wisse nicht einmal, ob es dieses Jahr klappen wird. Das ist doch nicht normal?
Hier im Forum haben welche im April bestellt und die haben ihren Mini schon. Habe keinen Plan von Vorläufern und was weiß ich, aber irgendetwas stimmt da doch nicht.
Hat jemand da ähnliche Erfahrungen und welche Möglichkeiten habe ich, außer vom Vertrag zurückzutreten, was keine Option ist.
Wenn der erst nächstes Jahr kommt, sind das auch noch einmal 800€ die mir Aufgrund der Mwst. flöten gehen, das ist immerhin eine Ladestation.Könnte es sein das der Händler deine Bestellung weniger wichtig eingestuft hat, weil du erst für Oktober das Auto brauchst? Vielleicht hatte es ein anderer dringend nötig und deine Produktion bekommen? Vielleicht haben die sich verrechnet, dachten das klappt schon. Klappt nicht?
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weil ich aus München komme und in Starnberg gekauft habe, weil ich mehr Nachlass bekomme, bin ich kein „echter“ Kunde? Seltsame Ansicht...
Mir egal ob du das als seltsame Ansicht empfindest
Du bist das gelebte Beispiel, denn an deiner Ausstattung liegt es sicher nicht. Du hast einfach eine spätere Ordernummer bekommen oder Quote wie es bei MINI heißt. So ist es, wenn man deine Worte liest.
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Danke das habe ich gesucht. Auf die Idee bei der Bafa zu schauen bin ich nicht gekommen
Mit Antragstellung müssen bereits folgende Unterlagen eingereicht werden:Kauf:
Rechnung
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)Leasing:
Leasingvertrag
•verbindliche Bestellung
•Kalkulation der Leasingrate
•Zulassungsbescheinigung Teil II (entfällt bei Anträgen ab dem 01.09.2020)
nur bei jungen Gebrauchtfahrzeugen:
•Einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
•Eine Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern sowie einen Nachweis über Zeiten der Abmeldedauer zwischen Erst- und Zweithalter, bestätigt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (Nachweispaket von Gebrauchtwagen)Quelle: BAFA Infoblatt
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Guten Morgen,
wann sollte idealerweise der Antrag gestellt werden? Nach Bestellung oder nach Zulassung / Kauf? Ein Arbeitskollege sagte mir es wären 2 Schritte: Antrag und Bewilligung (bei Bestellung) und nach Zulassung der Verwendungsnachweis, damit nachgewiesen werden kann, dass das Elektroauto auf den Antragsteller zugelassen ist.
Ich dachte das geht in einem Zug erst frühestens nach Zulassung ?
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