Alles anzeigenHallo Minions,
bezüglich der Radabdeckung möchte ich mich hier doch kurz mal "einmischen" , da ich selbst grade erst
Spurplatten und Fredern hab eintragen lassen ( zwar an meinem 330E G20, spielt aber keine Rolle).
Spurplatten müssen nich unbedingt nach der neuen EG-Zulassung eingetragen werden, es besteht
weiterhin die Möglichkeit sie nach StVZO eintragen zu lassen, siehe hier....
Ich bin auf meinem F54 vorne 15mm und hinten 18mm pro Rad gefahren mit 30er Eibach Federn und 19" Orginalfelgen.
Genau diese Spuplatten habe ich auf den 3er übernommen, wieder incl 30er Eibach Federn, da ich schon nach dem ersten "anprobieren"
gesehen hatte das dass so nix wird an der Hinterachse nach EG hatte ich mit meinem Prüfer gesprochen und dieser hat mich freundlicherweise,
darauf hingewiesen und wie ihr seht schreibt Eibach es inzwischen dazu.
LG
Hellboy
Hi Hellboy,
da hast du Recht. Man kann auch nach nationaler Vorschrift die Radabdeckung eintragen aber nicht mit einer einfach §19(3) Änderungsabnahme, sondern dann nur noch mit einer §21 Einzelabnahme.
Letztendlich gibt es bei der Prüfungen/Abnahme kein bzw. kaum Unterschiede. Die Unterschiede sind nur formal-rechtlich.
Dein Mini entspricht einem genehmigten EG Typ mit entsprechender EG-Typgenehmigungsnummer(Betriebserlaubnis) z.b.: e1*2007/46*0371*20 (Steht im Fzg-Schein im Feld K)
Wenn die Radabdeckung nun nicht mit der Radabdeckung nach EG entspricht (30°nach vorn - 50° nach hinten) sondern die Radabdeckung nun "nur noch" den nationalen Vorschriften entspricht (Lauffläche des Reifens abgedeckt) , entspricht das Fahrzeug nicht mehr dem genehmigten EG-Typ aus deinem Fahrzeugschein. Somit hat das Fahrzeug auch streng genommen keine Betriebserlaubnis mehr und braucht nun eine nationale § 21 Einzelabnahme um eine neue Betriebserlaubnis bei der Zulassungsstelle zu beantragen.
Kurz gesagt, es geht auch so wie du es gesagt hast es ist nur teurer