Moin Moin
ich bin auf diesen Thread gestoßen und möchte mal meine Erfahrungen zu diesem Thema beitragen, aus der Sicht aus einem anderen Fahrzeug-Lager Bei den RS3 Fahrern ist das ganze auch ein großes Thema, da der RS3 8V mit der serienmäßigen Klappenanlage im Dynamic Modus schon gut laut ist.
Ich muss noch hinzufügen, dass ich bei einer EWG/EG Prüfung beteiligt gewesen bin, da ich meinen ehemaligen Wagen (Leon Cupra 5F 290) als Testfahrzeug bereitgestellt habe. Je nach Jahr der EG-Typisierung (nicht Baudatum/Erstzulassung !) unterscheidet sich das Messverfahren für die Lautstärkeüberprüfung. Mein Cupra 290 unterlag einem anderen Messverfahren als der Cupra 300 von einem Freund von mir, der nur 2 Jahre später eine EG Typennummer bekommen hat.
Mein Kenntnisstand:
- Ich stimme dem Grundtenor hier zu: Klappenanlagen die manuell PERMANENT geöffnet werden können und dadurch die DB Werte im KFZ Schein nicht einhalten können, sind illegal
- Die EG/EWG Klappenanlagen besitzen nur eine gültige EG/EWG Zulassung, wenn ein zusätzliches Steuergerät verbaut ist. Dadurch kann die Klappe zwar noch manuell geöffnet werden, aber nicht mehr permanent!
- Fahrzeuge die Mitte 2018 eine EG-Typennummer bekommen haben, unterliegen der neuen und verschärften ASEP Prüfnorm.
Für die, die es interessiert, wie/wann die Klappe zu schließen hat, damit die Klappenanlage legal ist:
(Bei Fahrzeugen, die NICHT per ASEP geprüft werden, also glaube vor 06/2018 typisiert wurden)
Standgeräuschmessung:
Das Fahrzeug wird im warmen Zustand gestartet und gemessen. Eventuelle Fahrmodi werden nicht gewechselt.
Fahrgeräusch:
1. Das Fahrzeug wird auf 50km/h gebracht und durchfährt einen abgesteckten Bereich. Die Messung beginnt wenn das Fahrzeug mindesten 3 Sekunden im Bereich von 50km/h fährt. (Simuliert eine Ortsdurchfahrt)
2. Identisch zur 1. Messung, jedoch beschleunigt das Fahrzeug in dem abgesteckten Bereich. (Simuliert das Beschleunigen nach einer Ortschaft)
Wenn die Klappenanlage nun eine Zulassung bekommen soll, muss das zusätzliche Steuergerät so programmiert sein, dass die Klappe in diesen TÜV-relevanten Situationen geschlossen ist. (und die Klappenanlage mit geschlossener Klappe natürlich leise genug ist )
Bezüglich Bestandschutz:
Meiner Meinung nach existiert ein Bestandsschutz, da sich die Zulassung einer Abgasanlage oder anderen Teilen auf die Richtlinen/Gesetze bezieht, die zu dem Zeitpunkt der Zulassung gültig waren. Ob dies wirklich stimmt, kann ich grad nicht belegen. ich habe mich damit aber auch nicht weiter beschäftigt, da mich dies nicht betrifft.