Ich vermute aber mal, dass dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden muss, wenn sich Bestandteile des Vertrags verändern !? Wenn der Vertrag über 30.000 Euro von beiden Seiten unterschrieben wurde und der Verkäufer wenn es so weit ist 31.000 Euro haben möchte, weil sich die Preise geändert haben würde ich wohl sagen 'such dir einen anderen Doofen'.
Ist von außen her sicherlich eine übertriebene Reaktion, aber wenn man selbst plötzlich in der Situation steckt, sieht man das wahrscheinlich nicht ein. Natürlich alles unter der Annahme, dass mich mein Verkäufer bei Vertragsabschluss noch nicht auf die zu erwartende Preiserhöhung aufmerksam gemacht hat.
Wenn man tatsächlich das Recht hat vom Vertrag zurückzutreten, würde ich das eiskalt machen und die gleiche Karre um die Extras reduzieren, welche den Preis dann entsprechend wieder auf das gleiche Niveau bringen. Dann kann sich der Händler überlegen ob er mir den Wagen günstiger gibt oder ihn wem anders noch günstiger verkauft.
In den Verträgen gibt es ja tatsächlich einen Passus dazu, weiß aber grad nicht mehr was genau drin stand.
Es gibt leider kein Sonderkündigungsrecht. Beide Parteien sind an den Vertrag gebunden. Der Verkäufer ist für 4 Monate an den Preis gebunden. Das einzige Sonderkündigungsrecht gibt es bei Lieferverzug. Das muss dann aber deutlich drüber sein. In der Regel wird immer en Kompromiss gesucht oder von vorn herein werde die "neuen" Preise berücksichtgt. In der Regel liegt zwischen Bestellung und Auslieferung maximal 4 Monate, daher ist das Problem eher selten.