Hier nochmal der Wortlaut des Bundesverkehrsministeriums:
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RE: Abblendlicht ausschalten
Mich hat die ganze Thematik tatsächlich nicht losgelassen, ergo habe ich auch noch einmal das BMVI angeschrieben. Neben der grundsätzlichen Frage der generellen Zulässigkeit der Schaltung "Tagfahrlicht plus Schlusslicht" wollte ich als Zweites vor allem mit Blick auf etwaiges Erlöschen der Betriebserlaubnis wissen, ob denn dann ein Umcodieren eines Fahrzeuges mit ursprünglicher Schaltung "TFL ohne Schlusslicht", wie es bei unseren Minis ja Standard ist, zulässig wäre oder man dann eben…