Räder sind verkauft, Thread kann zu .
Beiträge von Flitzi
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Oh sind diese Felgen schön Weiß jemand ob diese Felgen und Reifen auf dem neuen MINI SE betrieben werden dürfen? In jedem Fall viel Erfolg.
Die Reifen sind ja Originalgröße, die Felgen lassen sich garantiert eintragen, sofern es noch keine ABE für den SE dafür gibt.
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Würdest du die Felgen gegen meine originalen Felgen tauschen ?
Mini F55 F56 F57 Winterkompletträder 7x18 ET54 Cone Spoke 507
Ich brauche leider keine anderen Felgen. Der Neue ist erstens ein F54 und dafür haben wir zweitens schon 8 Räder .
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Hallo zusammen, der Winter naht!
Verkaufe einen Satz (= 4 Stück) Winterkompletträder von meiner Frau wegen Fahrzeugwechsel. Auf den Nachfolger passen sie nicht, deswegen müssen wir uns davon trennen.
Der MINI F56 JCW war ein Zweitwagen und hatte beim Verkauf knapp 10.000 km auf dem Tacho. Das heißt, die Räder sind max. 5.000 km gelaufen - daher auch das hohe Restprofil von rund 7 mm.Im Detail:
Felgen:
- Sparco Pro Corsa 7,5 x 17 ET 35
- Matt Dark Titanium
- mit Radsensoren
- Top-Zustand, keine Bordsteinschrammen usw.
- gewaschen!
Reifen:
- Continental Winter Contact TS 830P SSR Runflat 205/45 R17 V M+S
- Herstellungsdatum KW 33/2017
- mini-f56-forum.de/attachment/166124/Profil ca. 7 mm rundum
Ort:
- 71522 Backnang (nur Abholung, kein Versand)
Preisvorstellung:
- 450 EUR
Die Felge hat eine ABE für den MINI und muss nicht eingetragen werden. Die Felge kommt 25 mm weiter nach aussen i. Vgl. zur Serie und schließt schön mit der Karosserie ab, wie man auf den Fotos sieht .
MINIJCW1.jpgMINIJCW2.jpgmini-f56-forum.de/attachment/166123/mini-f56-forum.de/attachment/166122/mini-f56-forum.de/attachment/166119/mini-f56-forum.de/attachment/166121/mini-f56-forum.de/attachment/166120/mini-f56-forum.de/attachment/166118/
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@Buntstift: ich habe seit einiger Zeit einen SE bei carwow eingestellt. Dort bekommst Du Angebote von mindestens 5 Händlern. Entgegen der Aussage von boonzay haben ausnahmslos ALLE Händler mit dem heutigen Tag ihr Angebot um exakt 3.000 Euro reduziert. Das heißt, alle geben die doppelte Staatsprämie in voller Höhe an den Kunden weiter. Neben der Prämie gibt es übrigens auch noch einen „herkömmlichen“ Nachlass.
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@Flitzi, genau so ist es mit der MwSt & ex-Privatperson.
Würde es ein ex-Leasing Auto sein oder von einem Unternehmen wäre die MwSt ausweisbar.
Der Händler hatte auch den Wagen klar als "MwSt nicht ausweisbar" gekennzeichnet.An sich alles kein Problem , wenn nicht diese EU Reglung wäre , das ein Neuwagen als Neuwagen gilt,
wenn er diese beide Kriterien nicht erfüllt ,sonst muß ich in L , die 17% MwSt nachzahlen.Gilt als Neuwagen - laut EU Richtlinie , in meinem Fall <6000km (der MX-5 in Passau hat 3251km drauf...)
https://www.adac.de/rund-ums-f…n/import-export/reimport/Ach so, der Händler hatte das schon so ausgeschrieben. Das blöde an der EU-Regelung ist das Wörtchen „oder“. Also 6000 km oder 6 Monate nach der EZ. Das sollte „und“ heißen...
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Hey Jerome, die Sache mit der Mehrwertsteuer funktioniert aber nur bei Neuwagen oder wenn der Vorbesitzer Unternehmer war. Wenn der Vorbesitzer ein Privatmann war, dann darf der Händler gar keine Mehrwertsteuer ausweisen, was bedeutet, dass du auch keine Erstattung bekommst. Nennt sich dann Differenzbesteuerung, da ist es egal, ob das Auto im Inland oder ins EU-Ausland verkauft wird.
Ich würde beim Händler nochmals nachfragen... -
Der Cooper S hat nur noch 178 PS statt 192 PS, der SE hat jetzt 220 statt 224 PS!
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Anders sieht es aus mit der Dienstwagenbesteuerung. Für die 0,25%-Regelung ist der tatsächliche Bruttolistenpreis entscheidend.
Aus der Bundestagsdrucksache:
... ist bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu ei- nem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemis- sion je gefahrenen Kilome- ter hat und der Bruttolis- tenpreis des Kraftfahr- zeugs nicht mehr als 40 000 Euro beträgt..
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Die Kaufprämie richtet sich nach dem Nettolistenpreis des BASISMODELLS, also ohne Sonderausstattung und Umsatzsteuer.
Damit ist jeder Cooper SE förderfähig.
Quelle: BAFADer Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA Listenpreis. Bei dem BAFA Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung. Etwaige Sonderausstattung sind nicht Bestandteil des Basismodells.
Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.