Auf jeden Fall brauchst Du ein Dokument, was dies bescheinigt, z.B. bei einer Polizeikontrolle.
Du hast doch dein Dokument........
Spurplatten Nr. XXX in Verbindung mit Serienfelge und Bereifung XXX maximale Gesamt Spurweite XXX erlaubt. In Verbindung mit Serienrädern (und nur dafür) steht das dann für bis.
Ich habe das noch nie anders gehandhabt und kam so auch mit Winterrädern übern TÜV und durch Kontrolle.
Was will der Prüfer denn für die schmaleren originalen Werks/Winterrädern noch prüfen und bescheinigen.
Die Platten hat er bereits abgenommen, die Winterräder haben wieder Zulassung ab Werk und die von ihm im Sommer eingetragene maximal zulässige Spurweite wird nicht mehr erreicht......also nur noch zugelassene Teile im zugelassenen Bereich.
Ist doch nichts anderes als wenn ich ohne Platten im Winter von original 17 Zöller auf die original 15 Zoll Trennscheiben wechsel.
Eine Veränderung der Spurweite nach unten mit zugelassenen Bauteilen (hier nur Räder) im Bereich des von der maximalen Spurweite definierten Bereiches.
Die fachgerechte Montage der Platten kann er nicht verlangen zu prüfen. Das liegt im Bereich der Eigenverantwortung, die kann und darf ich zwischenzeitlich so oft montieren und demontieren wie das Rad auch.
Ich weiß zwar nicht ob ich das jetzt Freitag schaffe, aber der Cooper meiner Holden hat die Platten ja schon, sie müssen aber noch eingetragen werden.
Ich werde den Prüfer aber noch mal darauf ansprechen.