Beiträge von rausfahrer

    Zum Michelin Cross Climate + / 2 auf F56 CS: Nach zwei Sätzen und 46.000 km - nie wieder. Für mein Empfinden sehr lautes Abrollgeräusch im unteren Geschwindigkeitsbereich trotz AGA vom Schmitt, schlechte Seitenführungskraft mit starkem Untersteuern bei feuchter / glatter Straße. Dafür lange Haltbarkeit und guter Grip bei zügiger (Kurven) Fahrt im sommerlichen Südeuropa., auch jenseits der + 40°C. Kündigt Grenzbereich bei trockener Strecke durch leichtes Winseln rechtzeitig an, dann gleichmäßiges Untersteuern über beide Achsen. Erfahrungen im Schnee mangels desselben nicht vorhanden.


    Zwei Reifenhändler hier am Ort berichten von unzufriedenen Kunden, die den Michelin CC wieder demontiert haben.

    Fehlerbild passt zu defektem Systemschloss (mechanisch). Innenentriegelung durch Bowdenzug Öffner - Schlosskassette, Außenentriegelung durch separates Gestänge Türgriff - Schlosskassette.

    Die Türverkleidung lässt sich auch bei geschlossener Tür abbauen, ist halt umständlicher. Dann Folie weg und mit Geschick und einem langen Schraubenzieher / Schweissdraht o.ä. Kassette entriegeln. Viel Erfolg!

    @ sir_tobi: wie Mak37 richtig bemerkt, ist der Verstellbereich oder das Innenmaß Federlänge zu anderen Fahrwerksteilen nicht Bestandteil der Abnahme. Eine milimetergenaue Prüfung bei Kontrollen sollte nicht erfolgen, da


    - keine Richtplatte vorhanden, damit Verschränkungen durch Unebenheiten möglich / nicht auszuschließen

    - Setzung durch Alterung / Belastung / Beladung

    - ungleiche Karosseriebauteile (Radausschnittkante kein definiertes Bauteil)


    Praxis: kleine Abweichungen unter 1 cm sollten akzeptiert werden, solange die Mindestbodenfreiheit gewährleistet und die Freigängigkeit gegeben sind. Bei Neueinstellung der Höhe ist erneut eine Abnahme und Korrektur der Fahrzeugpapiere vorzunehmen.


    Theorie: optimal wäre eine Vermessung unbeladen / maximal zulässige Beladung, davon Mittelwert bilden und so eintragen. Dann nicht Abstand Radmitte / Radausschnittkante, sondern Vermessung Fahrzeughöhe gesamt an höchstem Punkt. So in den Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehen und nicht praktiziert.

    Zu prüfen ist immer das in der ZB I angegebene Kontrollmaß / Einstellmaß (z.B. VA/HA 335/340). Dieses Maß wird bei Erstabnahme durch den Prüfer protokolliert und so in die ZB I übernommen. Die möglichen maximalen und minimalen Herstellerangaben sind bei einer Verkehrskontrolle oder späteren HU irrelevant. In Deinem Fall: verbindlich VuH 325 mm Radmitte bis Radausschnittkante.

    Ja, natürlich. Passiert bei jeder Leitungsunterbrechung, egal ob Heizmatte, Verkabelung oder Stecker. Abschaltfunktion dient der Sicherheit, unterbrochene Leitungen können Isolationsfehler aufweisen und im ungünstigen Fall zu Kurzschlüssen führen.