Genau so ist es.
Aber ich erkenne immer wieder die Idee und den Versuch ein Fahrzeug zu tunen, aber im Schadensfall
die Geschichte dem Hersteller als Gewährleistung unter zu schieben!
Und das bei der "richtigen Programmierung" das Werk die geänderte Software nicht erkennt, halt ich für nicht ganz richtig!
Uiuiui, da lässt du aber gerade einen raus!?
Ok, du hast es so verstanden, wie du es gerne verstehen würdest.
Das Problem ist aber ein ganz anderes. Verkaufe ich meinen Kunden Teile, Zubehör usw. die die
Werksgarantie erlöschen lassen, gibt es folgende Möglichkeiten!
1. Du schreibst in deinen Auftrag und Rechnung, dass der Kunde über den Verlust der Werksgarantie aufgeklärt
worden ist und er die Kosten in einem Schadenfall selbst zu tragen hat. Lässt dir das unterschreiben und gut.
2. Du vertraust deinem Tuning und lieferst Qualität, klärst deinen Kunden auch über den Verlust der Werksgarantie
auf. Übernimmst selbst sämtliche Schäden, auch die, die vom Werk auf fehlerhafte Teile zurück zu führen sind, bis hin
zum Tausch Motor oder Getriebe, Kupplung usw.
3. Du liebst das schnelle Geld, sagst so wenig wie möglich und lässt bei einem Schaden deinen Kunden im Regen stehen.
Aussitzen heißt das.
4. Du bist zum Tuning noch eine Versicherungsagentur und erklärst deinem Kunden im Schadenfall, dass er doch
das Kleingedruckte hätte besser lesen sollen und schreibst ihm eine fette Rechnung zum Differenzbetrag.
Jetzt noch eine kleine Rechnung für Kunden:
wie viele Tunings muss ein Tuner verkaufen, wenn sein Tuning 600 € kostet und eine Antriebseinheit (Motor Getriebe)
für z.b. F56S, Kunden VK, 8.200 € kostet? Dazu noch bisschen Einbau, Abschleppen usw.
Wo hab ich geschrieben, dass das Werk das OBD nicht erkennt? Da steht: Die Meldung wird nicht gesetzt bei Anpassung
der Max Werte! Und das geht nur im Steuergerät und die geilste Box kann das nicht vermeiden. Außer natürlich, die bringt
keine Leistung
Warum das wichtig ist, solltest du wissen!