Allerdings glaube ich nicht, dass Mini wegen einer nicht vorhandenen Leuchte meinen Wagen zurücknehmen wird... und dann die ganzen Folierungen, das kann ich bestimmt vergessen.
Es sind schon Fahrzeuge wegen ganz anderer Dinge gewandelt worden, darum würde ich mir erstmal wenig Sorgen machen. Wenn irgendwo in der verbindlichen Bestellung etwas aufgeführt ist, was du nicht bekommen hast, dann bist du nicht verpflichtet, das so zu akzeptieren, nur weil es auf den ersten Blick wie eine Bagatelle aussieht.
Aber natürlich hat der Händler das Recht auf Nachbesserung in einer angemessenen Frist und das wird - wenn du etwas Druck mit der Wandlung machst - kein großes Problem für ihn darstellen.
Und nun schreibe ich noch etwas, was ich normalerweise auch nicht täte, weil ich es an sich etwas zweifelhaft finde. Allerdings haben die dich bislang so veräppelt, dass ich es doch sage:
Wenn du wirklich wirklich unglücklich bist und den Cooper gerne tauschen würdest, dann wären evt. die fehlenden Driving Modes eine Möglichkeit. Ich kenne deine Bestellung/deinen Kaufvertrag nicht und weiß daher nicht, ob sie jemals direkt oder indirekt aufgeführt waren (oder ob es lediglich niemandem aufgefallen ist, dass sie nie bestellt wurden), aber sollte dem so sein, dann kannst du natürlich auch Nacherfüllung dafür einfordern, was dem Händler im Gegensatz zu den Spiegelkappen kaum möglich sein wird.
Mit einem gewissen Nutzungsentgelt müsstest du für die Zeit des Fahrens im Falle des Falles aber rechnen. Die Folierungen sollten hoffentlich rückstandsfrei entfernbar sein, das würde mich weniger belasten.
Es tut mir leid für dich, dass du so viel Ärger hast und obendrein so schlecht betreut wirst.