Jetzt hätte ich nur nochmal eine Frage zur Zulassung bzw. der BAFA Förderung.
Da ich meinen MINI ja noch vor Februar 2018 bestellt habe, ist mein Antrag beim BAFA natürlich genehmigt worden und ich habe den Zuwendungsbescheid bekommen.
Da der MINI aber seit Ende Februar 2018 lt. BAFA Liste nicht mehr förderungsfähig ist, frage ich mich ob ich die 1500,- € nun vom BAFA noch bekomme oder nicht? Hat hier schon jemand Erfahrung??
Ich hoffe, dass mein Zuwendungsbescheid jedoch mehr zählt als die Neuregelung....
Und wie verhält es sich mit dem Kennzeichen? Bekomme ich nur ein normales oder ein E-Kennzeichen?
Denn gem. § 3 II EmoG könnte ich ja ggf. ein E-Kennzeichen bekommen:
(2) Im Falle eines von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeuges dürfen Bevorrechtigungen nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden, wenn sich aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Anhang IX der Richtlinie 2007/46/EG oder aus der Übereinstimmungsbescheinigung nach Artikel 38 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 ergibt, dass das Fahrzeug
1.eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
2.dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt.
Nummer 1 ist zwar nicht erfüllt, da der MINI lt. COC 56g/km und Nummer 2 - da werde ich nicht ganz schlau...
49. CO. Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch:
.
.
2. Reine Elektrofahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge:
dort sind 40 km angegeben --> müsste also passen
ABER
5.
Vollelektrische Fahrzeuge und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, gemäß (EU) 2017/1151
dort ist die Reichweite mit 33 bzw. 36 km angegeben --> würde also nicht reichen
Welche Angabe ist jetzt für die Zulassungsstelle entscheidend