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Hat man überhaupt irgendeine vernünftige Handhabe, außer Fristen zu stellen o.ä.?
Die Frist ist eben wichtig um den Schuldner-Verzug der Werkstatt herbeizuführen.
Da es nur für 2 Tage einen Ersatzwagen bei Garantiearbeiten gibt, könnte man überlegen, ob danach automatisch Schuldnerverzug eintritt.
Solange man kostenlos einen Ersatzwagen zr Verfügung gestellt bekommt, hat man allerdings mangels Schaden wenig Handhabe. Ist dagegen die Garantie abgelaufen, handelt es sich um keine Garantiereparatur, oder wird für den Ersatzwagen Geld verlangt, obwohl die Reparatur unzumutbar lange dauert, müsste man überlegen, ob man die Kosten zu tragen bereit ist.
Wenn die Reparatur eines Einbruchschadens 6 1/2 Wochen dauert ist das zu lang. So war das hier im thread. Falls bald durch den Brexit Zulieferer aus GB nicht mehr liefern können, wäre es allerdings zumindest fraglich, ob der Konzern bzw. die Werkstätten E-Teil-Knappheiten zu vertreten haben.
Das müsste ggf. ein Anwalt prüfen. Ich hätte grundsätzlich keine Lust wochenlang mit der Bahn zu fahren oder ein Mietauto zu bezahlen, weil anno 2018 ein dt. Premium-Hersteller wochenlang nicht in der Lage ist E-Teile zu beschaffen.
Wenn man seinen Schaden einfordert, hätte das, maximal gewinnorentiert wie der Konzern sich gibt, vielleicht auch den gewünschten erzieherischen Effekt.
Falls die Ersatzteilknappheit auf Kostengründen beruht, Lagerhaltung kostet Geld, würde sich das betriebswirtschaftlich nicht rentieren, wenn die Kunden konsequent ihre Mietwagen, Flug- oder Bahnkosten einfordern.