Na ja, ich hatte nur wörtlich das getende Recht zitiert.
Wenn dich das provoziert ist das nicht mein Problem.
De BMW-Group hat sich und ihre Mitarbeiter verpflichet, das geltende Recht einzuhalten. Das scheint wohl ein bloßes Lippenbekenntnis zu sein.
§ 434 BGB:
"Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte."
Die oben zitierte Pesseerklärung ist unwahr.
Ab Mitte 2018 wird der vielseitige Sprachassistent amazon Alexa vollumfänglich und nahtlos in alle BMW und MINI Modelle integriert
Eine glatte Lüge.