Beiträge von jcw231

    Genau das habe ich ja gemacht, bin zum Service, Service sagt, der Verkäufer klärt das. Dann bin ich zum Verkäufer, Verkäufer sagt, Service klärt das. Und so stehe ich in einem Jahr immer noch ohne Licht...


    "Verkäufer" ist die juristische Person, die im Rubrum des Kaufvertrages steht, also die "Fa. XY GmbH".


    Die Fa. haftet für die im Kaufverrag übernommenen Pflichten. Wer dann konkret als Organ der jP agiert, ist bloß für das "Wie", nicht für das "Ob" der Haftung relevant.

    Hallo ihr,


    ich bremse euch ungern aus in eurer „Galgenhumorstimmung“, möchte Dir @Anita aber dennoch raten bis zur endgültigen Klärung nicht unbedingt alles öffentlich zu machen. Rückschlüsse auf Dich und Dein Fahrzeug zu ziehen ist nicht so schwer und hier lesen auch durchaus Mitarbeiter von MINI usw, mit.


    :)


    Interessanter Post.


    Ich sehe das allerdings etwas anders. Bis zur "endgültigen Klärung" kann man u.U. bis zum St. Nimmerleinstag warten.


    Da hier etwas verkauft wurde, das dann nicht geliefert wurde, liegt ein Sachmangel vor. Das Auto hat die Features aufzuweisen, die laut Kaufvertrag/Preisliste verkauft und last but not least bezahlt wurden.


    Dafür haftet sowohl der Verkäufer aus dem Kauf-, als auch parallel der Hersteller aus dem Garantievertrag.


    Aus pragmatischen Gründen ist es aber besser, sich zunächst an seinen Verkäufer zu halten. Der Vertragshändler ist ja i.Ü. nicht nur Verkäufer, er vertritt auch den Hersteller bei der Garantieabwicklung. Dem Verkäufer gegenüber bestehen grundsätzlich die Sachmängelrechte, d.h Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, ggf. Schadensersatz.


    Der Rückritt scheidet hier allerdings aus, Die Gerichte billigen den bloß bei "erheblichen" Mängeln zu. Und das soll wertmäßig erst ab einem Mangelbeseitigungsaufwand von 5% des Kaufpreis gegeben sein. Also hier eher nicht.


    Ich kenne das auch, der Händler stellt die Kommunkation einfach ein, egal wie berechtigt das Anliegen des Kunden auch sein mag. Sehr ärgerlich, das trübt die Freude am Mini ungemein, so ein Theater ist beim Kauf nicht vorhersehbar gewesen. Zum Image, das sich die Marke geben will, passt das überhaupt nicht.


    Geht man zum Anwalt, geht man nicht zum Anwalt, lässt sich das Problem vielleicht auf anderem Weg ganz einfach lösen. Rechtsschutzversicherug wäre von Vorteil. Mit erheblichem Widerstand des Konzerns ist selbstverständlch zu rechnen.


    Wenn der Weg über den Anwalt gegangen werden soll oder muss, käme in Betracht den Händler aus dem Kaufvertrag und den aus dem Garantievertrag gesamtschuldnerisch haftenden Hersteller mit der Mangelbeseitigung in Verzug zu setzen.


    Wird das rundheraus abgelehnt oder wird die Frist verpasst, könnte Schadensersatz verlangt werden. Der umfasst dann neben den Anwalts- und ggf. Gerichtskosten auch die Kosten der Ersatzvornshme.


    D.h. man könnte sich die Features in einer Fachwerkstatt einbauen lassen und die Kosten im Regressweg beim Verkäufer/Hersteller einfordern.

    mein Update ist seit gestern seitens Mini installiert wurden.


    Das freut mich.


    Meine Werksniederlassung bietet zum einen nur das überholte EVO Europa 2018-2 auf USB-Stick an. Und das für mindestens 59 EUR "lizenzkostenfrei". Oder das Update wird "lizenzkostennfrei" für 80 EUR in der Wekstatt mit aufwendigem extra Werkstattermin aufgespielt.


    Aktuell verfügbar ist dagegen bereits EVO Europa 2018-3. Ende Dezember müsste 2018-4 verfügbar sein.


    Immerhin, BMW-Baum bietet jetzt das veraltete 2018-2 für EUR 24,90 zum download in Eigenregie an:


    https://www.baum-bmwshop24.de/…o-europa-2018-2-download/


    Dann muss man wenigstens nicht eigens in die Werkstatt und 80 EUR zahlen, bzw. nicht sinnlos bei jedem Update für 59 EUR einen USB-Stick kaufen


    Kann man denn noch ein paar Euro sparen, wenn man auf die USB-Stick Variante für Mini verzichtet und stattdessen die Download-Variante von BMW verwendet (siehe https://www.baum-bmwshop24.de/…e-europa-2018-1-download/)? Das MINI Navigationssystem 6UM ist doch identisch mit dem BMW Business, wird aber in der Kompatibilitätsliste nicht aufgeführt.
    ...

    Tja, sehr gute Frage. Der download steht nur für BMW zur Verfügung, man muss die Fgst.Nr. angeben, die Mini-Nr. wird nicht funktionieren. Man müsste nachfragen, ob Baum das auch für Mini möglich macht. Ich fürchte aber, dass Baum abwinkt.


    Mini möchte, dass die Updates nur auf Sticks verkauft oder für 80 EUR von der Werkstatt aufgespielt werden.


    Das Thema Navi-Update trägt bei BMW/Mini Züge des Absurden, wenn nicht sogar des nackten Wahnsinns.


    ...
    Ich würde auch 2018-3 nehmen, allerdings finde ich das noch nicht


    Sorry für die Verwirrung, ich habe mir gerade für "mein" EVO 2018-3 heruntergeladen.
    Für das "Route" gibt es tatsächlich nur 2018-1. Das wäre dann von Januar, wie alt die Daten real tatsächlich sind, kann man nur raten. Das ist sagen wir mal unbefriedigend. Für so viel Geld.


    Vielleicht gibt es in der Werkstatt, wenn man sich direkt mit den Werks-Servern koppelt eine aktuellere Version? Vielleicht gibt es eine freundlichen Händler, der einem die Daten auf einen USB-Stick aufspielt? Mein Händler macht das allerdings nicht. Obwohl es bei BMW die Updates kostenlos gibt.


    Deshalb hat sich ja auch ein blühender Schwarzmarkt entwickelt, auf youtube gibt es zig Anleitungen, wie das sogar - illegal - ganz kostenlos zu bewerkstelligen ist.


    Die "Grenze" meint i.Ü. die Jahre der "Lizenzkostenfreiheit" ab Kauf. D.h. man benötgt 3 Jahre lang keinen Freischaltcode, bloß das Katenmaterial.

    Hallo,


    ist denn klar, dass auch noch der Freischaltcode, FSC, gekauft werden muss?


    Das macht dann 117 EUR, bzw. 140,90 EUR für das 2-Jahresabo.


    Ob sich das lohnt muss man selbst wissen. 2018-1 ist ja jetzt schon überholt, 2018-3 müsste die aktuelle Version heissen. Noch nicht einmal die festen Blitzer zeigt das Werks-Navi an, die Technik stammt schlicht aus dem letzten Jahrtausend.


    Für das Geld kann man sich auch ein Smartphone kaufen, so man nicht sowieso eines hat. Oder ein mobiles Navi mit lebenslangen, kostenlosen Kartenupdates, das Alles beser kann, als das antiquierte Werks-Navi.


    Auf die komfortable Einbindung in die Bordelektronik muss man dann allerdings verzichten.

    ...BMW ist mit den Updates over Air und den zu bezahlenden Sticks immer so etwa eine Version hintendran.
    Wieso weiß keiner, muß mal jetzt @jcw231 etwas zur Seite stehen hatten wir ja alles schon mal diskutiert hier. Bei BMW heißt lizenzkostenfrei Download der genau gleichen Navisoftware möglich ohne Zusatzkosten und bei Mini ist das leider nicht angedacht auch zum erstaunten Unwissen vieler Händler.
    Jetzt bitte wieder keine Diskussionen über die eigenmächtige, kulante Vorgehensweise einzelnen Händler welche ja von MINI selbst nicht vorgesehen ist (hatte ein ausgiebiges Telefonat). Bei vielen ist halt der Stick mit Software oder der Weg über den Tester welcher gleich das aktuellste Update aufspielt mit Kosten verbunden und da wird die lizenzkostenfrei SW mitbezahlt. Gleiche Diskussion bei meinem Händler mit Stick und Upload vom Tester, auch alles mit Kosten verbunden. Habe jetzt für mich einen anderen Weg gefunden und bin so immer sehr sehr schnell aktuell, ob man das braucht oder nicht. Wenns ein Update gibt möchte man das natürlich auch sofort haben ;)


    Ja, so ist es, aber dieser "andere Weg" kann es ja nicht sein.


    https://www.bmjv.de/SharedDocs…erfeststellungsklage.html


    In einem durch standardisierte Massengeschäfte geprägten Wirtschaftsleben hinterlassen unrechtmäßige Verhaltensweisen von Anbietern häufig eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucherinnen und Verbraucher. Gerade wenn der erlittene Nachteil im Einzelfall gering ist, werden Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche oft nicht individuell verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht des Geschädigten unverhältnismäßig erscheint („rationales Desinteresse“). Kommt eine Einigung der Parteien – etwa im Rahmen der außergerichtlichen Streitschlichtung – nicht zustande und sehen die Betroffenen von einer Klage ab, verbleibt der unrechtmäßig erlangte Gewinn bei dem Anbieter, der hierdurch einen Wettbewerbsvorteil gegenüber rechtstreuen Wettbewerbern erzielt.



    Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem eine Musterfeststellungsklage, quasi die clas action eingeführt werden soll am 14.06. beschlossen. In Kraft treten soll das Gesetz am 01.11.2018.


    http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/024/1902439.pdf


    Es soll handwerklich nicht sehr gut gemacht sein, aber es ist doch zu erwarten, dass diese unseriösen Praktiken mit der Navisoftware generell bald enden. Unter vielem Anderem auch diese Praktiken.


    Die Anwälte freuen sich bestimmt bereits, da entsteht ein neues, sehr gewinnträchtiges Geschäftsmodell.


    https://www.bmwgroup.com/conte…2015/BMW_Group_LCC_DE.pdf


    Der Link führt zum BMW-Group Verhaltenskodex. Ach wenn man "privat" agiert, fallen Aktionen, die weit unter der Gürtellinie liegen auf das Unternehmen zurück.

    Ich dachte du hast ein Modell mit BJ 2016/17 und ein USB Update im Visier? Da geht das Ober the air leider nicht. Der Weg zum Freundlichen oder per Onlineshop beziehen :thumbup:


    Die Studie steht in keinem Zusammenhang oder ich sehe es nur nicht??


    Ja, ich habe IV 2017 gekauft. Over the air ist ja nun state of the art. Mich würde schon interessieren, ob der Konzern das jahrelange Dauerproblem nun endlich gelöst hat.


    Wieso soll eigntlich der Datentransfer "over the air" nicht auf jedes beliebige Smartphone oder das web möglich sein? Wir schreiben das Jahr 2018.


    Die Studie enthält natürlich nicht allein Navi-Probleme, aber eben auch. Und das ist schon interessant, wenn ein Premiumhersteller den allerletzten Platz aller Hersteller belegt und sein Mini-Ableger auch nicht viel besser abschneidet.


    Ich hätte das gerne gewusst, bevor ich gekauft habe.


    In den kundenorientierten USA sieht das Umfrageergebnis vollkommen anders aus, die Verkäufe laufen prächtig.


    Wenn das hier der Netiquette widerspricht eine Umfrage zu veröffentlichen in der ein Hersteller schlecht abschneidet muss man das als User hinnehmen. Und dieses Forum meiden.


    Die Foren-Software verschluckt leider das bittere Ende der Liste, noch ein Versuch:


    02-jd-power.jpg






    c


    Ja, zurück zur Technik:


    Wann kann man denn nun mit dem update 2018-2 over the air rechnen?


    Weshalb hast Du denn das empirisch ermittelte Umfrageergebnis von J.D Power, ich glaube das war im Auftrag von Auto Bild gelöscht?


    Ich dachte Sinn und Zweck des Forums ist Information?


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