(Als Ankündigung und Merker für alle Clubman-Interessierten.)
Beiträge von Minimax
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Der kleine Kofferraum des MINI ist aber auch auf die 20 cm kürzere Länge im Vergleich zu den anderen Fzg. im Test zurückzuführen. Das wird im Artikel nirgends erwähnt.
Natürlich hat die Kofferraumgröße Gründe, wie vieles Andere auch. Aber was würde sich ändern, wenn die geringe Länge des MINI erwähnt würde? Nichts. Der kleinste Kofferraum bleibt der kleinste Kofferraum.
Was Du vielleicht im Hinterkopf hast, ist das Kriterium Raumökonomie. Das ist m. W. aber nicht bewertungsrelevant. -
Der Vergleich hinkt aber gewaltig, da du nicht beim Hersteller bestellst.
Erstens bestelle ich selbstverständlich beim Hersteller, sofern ich bei einer Niederlassung kaufe.
Zweitens geht es mir gar nicht um einen "Vergleich", sondern darum, dass man es der BMW AG (als Empfängerin des wesentlichen Teils der Kaufpreiszahlung, unabhängig davon, ob ich bei Niederlassung oder Vertragspartner bestelle) als Kunde auch "moralisch" zumuten kann, den Einkaufspreis ihres Produktes konsequent zu optimieren, wenn diese ihren Lieferanten gegenüber genauso verfährt. -
Ähnlich machen es auch Lidl, Aldi und Co. Bei verhandlungen mit Lebensmittellieferanten, alle an einen Tisch und sich gegenseitig ausstechen lassen.
Auch Automobilhersteller wie BMW selbst lassen kein Mittel ungenutzt und betreiben erheblichen Aufwand, um bei ihren Lieferanten den letzten Cent herauszuholen, wie ich aus eigener Berufserfahrung bestätigen kann. Auch von daher gibt es überhaupt keinen Grund, als kleiner Endverbraucher nicht seine eigenen bescheidenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wie Du es sehr konsequent und erfolgreich getan hast.
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@UnionChuck
Mit "Rabatt in €" meine ich natürlich den von @Hilchenbacher errechneten Gesamt-Rabatt von 18,36 %, der ja die 4.000 für den Golf einschließt. Von diesen ist natürlich zur Ermittlung des Gesamt-Rabattes der Wert des Golf (sofern er noch einen hat) abzuziehen. -
Jetzt noch die beiden letzten Posts von @UnionChuck rauslöschen, und übrig bleibt eine super-sachliche Fachdiskussion
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Es ging ja hier um die 18,36 % und wie diese errechnet worden sind. Und dass ein realer Fahrzeugwert bei einer Inzahlungnahme nicht Rabattbestandteil ist, ist natürlich genauso wenig eine Frage der "Sichtweise" wie dass 2x2=4 ist.
Und insofern ist das Schlusswort zum eigentlichen Thema:
Von dem Rabatt in € den geschätzten Golf-Wert (sofern vorhanden) abziehen und mit dem verbleibenden Betrag den Rabatt-%-Satz ausrechnen.
Voilà
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No reason to apologize
In jedem Fall dürfte der Wert des Golf gering, wenn nicht 0 sein und damit auch der nötige Abzug von den 18,36 %. Um genau zu sein: pro 244, 70 € Golf-Wert 1 %.
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Jetzt hab ich es ,oder?
Nicht ganz
Denn die 700 müssen ja genauso wenig der reale Wert des Golf gewesen sein wie die 4.000.
Entscheidend ist: Du musst in jedem Fall den realen Fahrzeugwert vom Inzahlungnahmepreis abziehen.
Ist die Differenz positiv, hast du einen "Gewinn", den du als versteckten Rabatt verbuchen kannst.
Ist sie negativ (was natürlich auch großflächig vorkommt, dass also der Händler dir einen "schlechten Preis macht" und das Altfahrzeug unter Wert hereinnimmt), bedeutet dies natürlich umgekehrt eine versteckte Verteuerung des Neuwagens.
In deinem konkreten Fall müsstest du nun eben noch wissen, ob dein Golf bspw. 0, 300, 500 oder 1.000 wert war.
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Doch jetzt gings ja nur um den reinen, prozentualen Rabatt am Neufahrzeug.
Nein, dieser Einwand stimmt nicht. Auch dafür musst du den Verkehrswert des Golf abziehen.
Zur Erläuterung: wäre der Golf bspw. 10.000 wert gewesen und für 12.000 hereingenommen worden, hättest du dir ja auch nicht 50 % Rabatt auf den MINI-Preis von 24.000 ausgerechnet