@MCS
Für die Gültigkeit von gesetzlichen Vorschriften genügt es, dass diese in beschlossenen und veröffentlichten Gesetzen stehen. Ein Abdruck in Teilegutachten oder Fahrzeugscheinen ist dafür weder notwendig noch üblich und diese Dokumente haben ja auch andere Funktionen als die Wiedergabe von Gesetzen. Ich vermute, dass das Verbot in der StVO enthalten ist, aber dass es besteht, kann wohl angenommen werden (wozu sollte BMW sonst den entsprechenden Aufdruck machen?), unabhängig von seinem genauen Dokumentationsort. Vermutlich hilft Tante Google bei der Suche nach diesem gerne weiter.
@hotknife
Im deutschen Rechtswesen gilt das Prinzip des sog. Rückwirkungsverbotes. Das bedeutet, dass Vorschriften, die für den Bürger ungünstiger sind als aktuelle, nicht rückwirkend eingeführt werden dürfen, was hier auf Bestandsschutz hinauslaufen würde. Natürlich kann aus wichtigen Gründen auch von diesem Prinzip abgewichen werden, wobei dann im Rahmen der Güterabwãgung auch die negativen Auswirkungen (Aufwand für Um-, Rück- oder Ausbauten von Anlagen) zu berücksichtigen wären. Grundsätzlich haben solche Rechtsprinzipien in der Gesetzgebung ein hohes Gewicht.