bimmertoday zu Konsequenzen:
Aus dem Urteil geht keineswegs hervor, dass es künftig in Städten und Kommunen zu Diesel-Fahrverboten kommen muss. Außerdem setzen die Richter voraus, dass es diverse Einschränkungen geben wird – beispielsweise Ausnahmen für Diesel-Pkw mit effizienter Abgasreinigung, die die Vorgaben der Abgasnormen Euro 5 oder Euro 6 erfüllen. Die zuständigen Richter mahnten die Städte daher auch gleich im Urteil zur Verhältnismäßigkeit und maßvollen Anwendung von Fahrverboten. Dabei wird ausdrücklich betont, dass auch Euro 5-Diesel frühestens ab 1. September 2019 die Einfahrt in Städte verwehrt werden darf. Ausnahmen für Handwerker und bestimmte Anwohnergruppen sind nach Überzeugung der Richter ebenfalls erforderlich.
Was die Richter momentan erlaubt haben, ist folglich nicht mehr als ein eingeschränktes Verkehrsverbot für ältere Diesel-Pkw der Abgasnormen Euro 4 und älter in einzeln auszuweisenden Zonen oder Strecken. Jüngere Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 können frühestens ab dem 1. September 2019 betroffen sein, über mögliche Fahrverbote für aktuelle Euro 6-Diesel ist im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit keiner Silbe die Rede.
Weiterhin unklar ist, wie mögliche Diesel-Fahrverbote überhaupt kontrolliert werden sollten. Da Laien einem Pkw weder das Motorenkonzept noch seine Abgasnorm ansehen können, müssten Kontrolleure theoretisch bei jedem fraglichen Fahrzeug einen Blick in die Papiere werfen. In voller Länge liest sich die offizielle Pressemitteilung zum heutigen Urteil wie folgt:
http://www.bimmertoday.de/2018…el-fahrverbote-verhangen/