Beiträge von spine


    Die Abschaltmöglichkeit ist technisch gesehen nicht notwendig, da sie mehr Nach-als Vorteile bringen würde. Als Abschaltoption für Fahrer, die den Effekt nicht mögen - warum nicht?
    Wird auchdurch andre Hersteller gemacht Wie gesagt, technisch macht es für mich keinen Sinn diese abzuschalten, käme bei Doppelkupplung und Automatik auch keiner drauf.


    Ich muss gestehen, dass ich bei den Probefahrten nie auch nur einen Gedanken ans Abschalten des Zwischengases gedacht habe. Wenn man ganz entspannt durch die Gegend kullert und luschimäßig schaltet :P , dann fällt das Zwischengas gar nicht auf. Dies lag und liegt für mich daran, dass es sich dabei nur um einen Gasstoß (!) handelt. Wenn man nicht 'pünktlich' einkuppelt, sinkt die Drehzahl auch wieder und alles ist wie früher...

    Ich will hier keinem zu nahe treten, aber irgendwie scheinen einige nicht so ganz verstanden zu haben, dass nicht das Einkuppeln in einen niedrigeren Gang an sich der Motorbremse entspricht, sondern die Gaswegnahme bei irgendeinem eingelegten (!) Gang! Dabie ist dann natürlich die Bremswirkung umgekehrt proportional zur 'Höhe' des Ganges. Dass der Mini nun allerdings eine mutmaßlich so geringe Bremswirkung seitens des Motors aufweist, hat nun wirklich nichts mit dem Zwischengas zu tun. Was einige hier offensichtlich vermissen, ist einzig das Bremsmoment, das entsteht, wenn man in Fahrt ohne Zwischengas in einen niedrigeren Gang schaltet. Die dabei empfundene, kurzfristig starke Verzögerung kommt von der Angleichung von Motor- und Getriebedrehzahl! Stimmen diese unter Beachtung des Übersetzungsverhältnisses überein, sind wir wieder bei der Motorbremse!


    Und zum Thema Verbrauch:
    Die zwei Milliliter, die der Drehzahlanstieg kostet, sind marginal. Bleibt der Fuß anschließend vom Gas, greift die Schubabschaltung, bei der eh kein Sprit aus den Düsen kommt!


    Wenn ich nun sagen, dass es nicht erlaubt ist oder wenn ich den Quittungston als 'illegal' identifiziere, ist doch letztendlich äquivalent ;)


    Mal ganz abgesehen davon, dass ein Beetle-Forum keine unumstößliche rechtliche Referenz ist, würde ich so nicht unterschreiben, dass die StVO das untersagt. Der Grund dafür ist simpel. Eigentlich alle (zulässigen !) Nachrüstalarmanlagen auf dem Markt besitzen eine e-Nummer und sind somit für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. Ferner erhält man immer (man berichtige mich, wenn ich falsch liege) eine extra Tröte und/oder hat zumindest die Möglichkeit zum Anschluss des Steuergeräts an die Hupe. Da diese Komponenten und deren Verwendung durch die EU-weite Zulassung nicht ausgeschlossen werden, folgt letztlich auch, dass der Quittungston über den akustischen Signalgeber nicht gesetzeswidrig ist. Sollte dies der Fall sein, müsste der Kunde darüber im Rahmen des Erwerbs des Produktes oder im jeweiligen Handbuch informiert werden. So geschieht das etwa im Falle des Motorfernstarts.