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Beiträge von Wolfi
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Da kommen noch ganz andere Zeiten auf uns zu .
Ich glaube leider, dass du hier recht hast. Wer die Remus trotz ABE hat eintragen lassen, der kann auf Bestandsschutz hoffen - ich kann hingegen nur EZ und Kauf der Anlage nachweisen, aber ob das reicht ...
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Ja - ich bin da echt immer sehr vorsichtig. Es stellt sich die Frage, ob die bereits eingebauten Teile dokumentarisch bei der Abnahme festgehalten werden. Ich meine in einem Beitrag eines anderen Tuners gelesen zu haben, dass Teilegutachten immer fahrzeug- und Ausbau spezifisch erstellt werden müssen und somit es eine Riesen Anzahl möglicher Kombinationen gibt. Jetzt würde mich natürlich interessieren wie sich das bei Andreas verhält, weil die Boxen schauen top und die Preise mega fair aus!
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Danke Andreas!
Bedeutet das - in Bezug auf Frage 1 - das bei Einbau der Box die EG für bereits eingebaute Bauteile erlischt und ich am Ende zwar auf die Box TÜV, aber für den Rest die Genehmigung „verloren“ habe? Danke dir im Voraus
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Hi Andreas,
deine Boxen haben ja TÜV. Wie verhält sich das wenn ich andere leistungssteigernde Teile wie DP oder Klappen AGA ...
1... eingebaut habe. Bekomme ich dann dennoch TÜV auf deine Box?
2. nach dem Leistungssteigernden Tuning einbauen möchte? Die Leistung in der EG Genehmigung mit dem Standard F56S würde ja dann nicht mehr übereinstimmen.
VG -
So - ich habe hier eine spannende Wendung, Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben kann ich allerdings nicht übernehmen
Die EG-Genehmigung der Remus wurde bis dato 2 mal erweitert, u.a. wurden die LCI Modelle aufgenommen. In der ersten Version der EG-Genehmigung steht weder etwas von Original Kat noch von nur erlaubt mit verschweißter Schraube. Dies ist bei Überarbeitung Version 2 der Fall. Dadurch, dass mein Mini BJ2014 ist und die Anlage damals mit EG Genehmigung Version 0 ausgeliefert wurde, sehe ich bei diesem Fall keinen Grund, der gegen einen Einbau einer Aftermarket-DP spricht. Wichtig ist, und darauf hat @Logan5 mich hingewiesen, dass MINI-Erstzulassung und EG-Genehmigungsdatum in den selben Zeitraum fallen. Sollte also jemand eine Anlage und einen MINI gekauft haben, als diese bereits mit der überarbeiteten EG-Genehmigung verkauft wurden, so hat er Pech gehabt und kann sich nicht auf die alte EG-Genehmigung beziehen.
Ich kann mir vorstellen, dass die Aufnahme der beiden Punkte folgende Gründe hat:
1. Schraube an Klappe: Ganz klar, neue gesetzliche Regelung zur Klappenanlage.
2. Original Kat: ggf. wg. des Facelifts und des abgeänderten Motors. Man hat das Ganze dann der Einfachheit halber auch, um auf der sicheren Seite zu sein, auf die alten Modelle ausgerollt.Ob es eine Pflicht für KFZ-Besitzer gibt regelmäßig zu prüfen, ob EG Genehmigungen aktualisiert wurden kann ich mir nicht vorstellen. Das würde nämlich im Umkehrschluss bedeuten, dass ich selbst eine Feststellschraube an meine Klappe schweißen müsste ...
Wir sind mit dem MINI und der Anlage inkl. Steuerung vor 1 Monat problemlos durch die HU, kann aber auch daran gelegen haben, dass es den Prüfer nicht interessiert hat.
Ich denke, dass im Schadensfall die vorhandenen Dokumente eingereicht werden müssen und es erste Priorität hat, dass alle Anbauteile mit einem E-Zeichen versehen sind. Hält man sich dann noch nach bestem Wissen und Gewissen an die vorhandenen Dokumente so bleibt man glaube ich auf der sicheren Seite.
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Hallo,
Als Cooper S Besitzer störe ich mich wahnsinnig an der Funktion und Optik meiner Bremsen. Für den F56 gibt es ja durch den JCW Nachrüstsatz eine relativ naheliegende Lösung.
Ich habe hierzu mehrere Fragen:
1. Gibt es alternative Komplettanlagen in einer vergleichbaren Preiskategorie? Das GT Kit von Brembo liegt bei über 3k, die Vmaxx ist günstiger aber scheinbar nur für den R56 vorhanden.
Sollte ich mich für die JCW Bremsanlage in Kombination mit den Sparco Pro Corsa 7,5 x 17" ET35 und einem KW SC entscheiden:
2. Wie funktioniert hier die Abnahme, v.a. in Bezug auf Felgen und Fahrwerk? Ist in der ABE der Bremsen auch geregelt welche Felgen ich fahren darf oder müssen die Felgen eine ABE für den F56 S und den F56 JCW aufweisen?
3. Wenn bspw. Tarox Scheiben für den F56 JCW laut Gutachten erlaubt sind, sind sie dann auch für den F56S mit JCW Bremse erlaubt?
4. Welche Komponenten kann ich ohne Abnahme einbauen und welche nicht? Wenn ich für die JCW Bremse und das Fahrwerk jeweils eine Abnahme brauche würde ich das in einem Wisch machen lassen - oder?Ich hoffe, dass einer von euch hier Erfahrungswerte hat - das Thema Bremsen ist immer etwas schwierig. V.a. an der F56 Front scheinen die Drittanbieterteile Mangelware zu sein.
VG
Max
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So - um auch nochmal etwas zum Thema zu sagen. Mir war das Ganze mit der JCW dann doch zu heiß, schlicht und ergreifend aus dem Grund, weil ich alles eingetragen oder mit ABE haben möchte. Daher wurde es eine Remus Anlage und ich würde unter keinen Umständen die Klappe missen wollen. Vor allem wenn man an weitere Ausbaustufen denkt hat eine hochwertige AGA seine ganz klaren Vorteile.
Eure JCW Töpfe haben mit Sicherheit das beste Preis Leistungs Verhältnis, sauberer Sound für verhältnismäßig wenig Geld
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