Das Fahrwerk muss eingetragen werden.
1. Mich würde interessieren wie es sich mit der Höhenverstellung verhält. Bei den meisten Nachrüstfahrwerken die höhenverstellbar sind, wird seitens des TÜV eine feste Höhe eingetragen..
Hat jemand ein solches Gutachten?
2. Bei einem werksseitig ausgelieferten Fahrwerk scheint es eine solche Einschränkung nicht zu geben..
Oder steht diesbezüglich was in der Zulassungsbescheinigung ?
3. Es wäre interessant beides ins Forum zu stellen um ggf. einer Unterlage für die Eintragung zu haben, das diese Verstellung werksseitig vorgesehen ist ?
Zum Klappenauspuff: Sie sollen im Nachrüstbereich in nächster Zeit verboten werden.... (Quelle:
TÜV Mitarbeiter)