Obwohl OT muss ich auch mal meinen Senf dazugeben bzw. erläutern:
Bei der Zulassung wird von der Behöde in die Papiere eingetragen wer Halter des Fahrzeugs ist. Dies ist die juristische Person, welche die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat.
Eine juristische Person ist bei Einzelunternehmern eben diese Person, bei Personengesellschaften der jeweilige Gesellschafter und bei Kapitalgesellschften die Gesellschaft (da diese im juristischen Sinne eine Person ist). Ich habe zwar auch schon gesehen, das die Behörde eine Personengesellschaft mit in die Papiere eingetragen hat, aber als Halter stand immer der Name des jeweiligen Gesellschafters in den Papieren.
Um es einfach auszudrücken: immer nur eine Person kann juristisch Halter des Fahrzeugs sein. Beim Familienauto stehen ja auch nicht Mutter, Vater und Kinder im Brief
Lieste hier und überdenkst bitte alles noch mal > https://de.wikipedia.org/wiki/Juristische_Person