Die BAFA-Förderung richtet sich ja nach dem Netto-Basispreis. Die Firmenwagenbesteuerung tatsächlich nach dem Brutto-Preis?
Richtig!
Für die BaFa Förderung gilt der Netto Basispreis (soweit ich weiß, sogar OHNE Extras). Auch hier gelten Grenzen: zB über 60 K€ gibt es keine BaFA Förderung. Bis 40k€ die 3000,- Privatanteil und zw. 40-60 K€ kenn ich mich nicht genau aus, da wird, meine ich, der Eigennanteil auf 2500,- reduziert.
Die Privatnutzung bei Firmen,- Dienstwagenbesteuerung richtet sich nach dem Bruttolistenpreis des bestellten Fahrzeuges (also hier inkl. aller ab Werk bestellten Extras, aber OHNE Sonderzubehör, zB Winterräder, UNABHÄNGIG davon, wie hoch der Händlerrabatt ist):
Bis 40 K€ werden 0,25% des BLP pro Monat als zu versteuerndes Einkommen angerechnet. Drüber sind es 0,5% des BLP.
Das gilt im übrigen auch für Plug-Ins, solange diese eine gewisse Mindestreichweite elektrisch fahren können ODER nicht mehr als 50 gr. CO2/Km ausstoßen (Diese Grenzen werden ab 2023 verschärft und ab 2025 wohl nochmals...wobei: was heute gilt, bleibt für die gesamte Haltedauer im Sinne eines Bestandsschutzes als Vorteil erhalten).
Viele Grüße
T_J