beweisen musst du gar nichts das ist dass Problem von dem PolizistenSoll er dich doch zum Tüv ziehen hast ja nichts zu verbergen
Ist das so?
nach Paragraph 30 StVZ ist die Anlage jetzt illegal, wenn sie mehr Lärm als das Original mit sich bringt. Egal, ob das innerhalb oder außerhalb der ursprünglich geprüften Fahrzustände passiert(Klappe auf also). Und das gilt auch dann, wenn das Auto nach alter Norm zugelassen wurde. Selbst ab Werk verbaute, modifizierte Klappensteuerungen oder Soundgeneratoren sind nur noch zulässig, wenn das Auto dadurch nicht lauter wird. Das würde dann auch die Abe ´s betreffen„
Jeder kann das ja so interpretieren wie es ihm gefällt, wie das ja auch hier im Vorfeld geschieht, aber das Gesetz scheint hier, afaik, bereits seit 2016 eindeutig.