- Bei einem Andienungsrecht hast Du überhaupt kein Recht den Wagen zu kaufen, der Leasinggeber kann ihn Dir allerdings andienen; also genau andersrum. Typischerweise wird er das machen, muß er aber nicht. Sollte der tatsächliche Restwert des Mini tatsächlich deutlich höher sein als der kalkulierte Restwert kann es Dir passieren, daß der LG nicht andient.
Obiges ist nicht korrekt im Falle meines Leasings und ich denke vieler anderer hier auch, denn:
Das kostenlose Andienungsrecht für Privatpersonen bei Kilometerleasing bezieht sich auf das Recht des Kunden, also uns. D.h. wir müssen/dürfen vor Ende der Laufzeit entscheiden, ob wir den Wagen zurückgeben oder kaufen. Das geschieht dann zum vorher festgelegten Restwert. Bei Mini ist der Restwert 55% des UVP nach 3 Jahren und 15000km/Jahr.
Falls man den Wagen zurückgibt, wird der Wagen vorher von einem Sachverständigen begutachtet. Falls man den Wagen kauft, erübrigen sich diese Begutachtung und auch die damit verbundenen Kosten (ca. 100€). Bei Sixt muss man im Übrigen die 100€ auch dann zahlen, wenn man den Wagen kauft und daher kein Gutachter raus kommt. Der Wagen darf bei Rückgabe die "üblichen Gebrauchsmerkmale" besitzen. So sind nach derzeitiger Rechtsprechung z.B. kleine Steinschläge im Frontbereich absolut üblich und stellen keinen Grund einer Nachforderung dar.