Alles anzeigenein Versuch wäre es wert. Aber wo unterscheidet sich Dekra von TÜV Rheinland? Die lesen
G01 K1a K1b K2b K4i K6w
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
und schon sind die raus.
Es ist zum Teil Ermessungssache. Darum prüft ein Prüfer, oder sollte es zumindest.
Die Geschwindigkeitsabweichung ist noch innerhalb der Toleranz, kann man ausrechnen.
Das nächste ist die Abdeckung des Reifens hinten. Streng genommen deckt nicht mal die JCW-Verbreiterung den Reifen korrekt ab.
Es ist aber so minimal, dass fast alle Prüfer das OK geben.
Manche TÜVs (speziell in Österreich) sind jedoch strenger und verlangen eine Kotflügelverbreiterung.
TÜV oder Dekra ist eigentlich egal, es kommt immer auf den Prüfer an.