Und siehe da: http://www.bussgeldkatalog.net…lassungsordnung/56-stvzo/
Der Rückspiehgel ist obligatorisch und vorgeschrieben. Also darf auch nicht einfach bis unters Dach geladen werden. Das geht nur, wenn zusätzliche Seitenspiegel (Praxisbeispiel Wohnwagen hinter PKW) angebracht werden, die den verdeckten Einsichtbereich sichtbar machen.
Ich denke, die selbe Argumentation gilt dann auch für nicht klar durchsichtige Heckscheiben, die den Rückspiegel funktionsuntüchtig machen. Da müsste man also zusätzliche Seitenspiegel anbringen, die das ausgleichen.
Da würde ich sagen sieht der Heckscheibenwischer besser aus als die zusätzlichen Seitenspiegel;)