Wir haben jetzt auf 24 Seiten herausgearbeitet, dass (sofern die SA 8TF Aktiver Fußgängerschutz) verbaut ist die Gasdruckfedern nicht älter als 5 Jahre alt sein dürfen, bzw. das Datum nicht abgelaufen sein darf.
Auch haben wir herausgearbeitet, dass es wohl vorkommt, das bei der Hauptuntersuchung nicht immer genau hingeschaut wird - (wie z.B. auch bei mir).
Was mich wirklich interessiert (habe nix im www gefunden), wäre folgender Fall:
Dämpferdatum abgelaufen.
Unfall mit Fussgänger - dieser schwer verletzt - z.B. Kopfaufprall auf Fensterrahmen unten.
Kann ein „findiger“ Anwalt dem Fahrer des Fahrzeuges hieraus „einen Strick“ drehen? Logisch das der Fahrer in 99% der Fälle schuld sein wird, aber ich meine so ähnlich wie wenn ein Unfall mit komplett abgefahrenen Reifen passieren würde. Dann würde ja sicher jemand sagen (unjuritisch) „ erhöhte Schuld“
Gerne auch die Frage ob die Polizei bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagen könnte, weil „erheblicher Mangel“,
Kann da jemand hier einschätzen?
Danke im Voraus.