Zudem, die LED hat ja generell eine Zulassung. Sehe da kein Problem die zu nutzen und auch im Falle eines Unfalls muss die Veränderung Mitverursacher des Schadens sein, sonst ist das nicht relevant
Die LEDs habe keine generelle Zulassung.
Die ABG:
https://www.osram.de/am/night-breaker-led/night-breaker-led-download.jsp?mkt=/nbl-abg/
gilt nur für die aufgelisteten Kraftfahrzeuge.
D.h, Im Falles des schlimmsten Falles (z.B. Personenschaden / Querschnittsgelähmung)
Vorsätzliches Fahren ohne Betriebserlaubnis = ohne Versicherungsschutz = die Versicherung fordert die volle Summe vom Versicherten = fast immer Privatinsolvenz.
Ich verstehe jeden der besseres Licht möchte (hatte auch mal einen F56 mit den Halogenfunzeln); aber es ist halt keine Kavaliersdelikt.
Dann besser auf (gebrauchte) original LED Scheinwerfer umrüsten.
Soweit meine Meinung.