- Ich habe meinen Mini jetzt ca. 1 Jahr und für mich steht schon fest, dass ich ihn am Ende der Leasinglaufzeit übernehmen möchte (Kilometer Leasing). Macht es Sinn, dies jetzt schon beim Freundlichen kundzugeben? Wie berechnet sich der Restwert beim km Leasing?Danke im voraus
Der typische Kilometervertrag hat kein Andienungsrecht, da dadurch der Leasingnehmer (Du) zum Erwerb gezwungen werden könnte. Genau das wollen die Kunden aber beim Autoleasing typischerweise gerade nicht.
Der Leasinggeber trägt folglich das volle Restwertrisiko, abgestimmt natürlich auf die Laufleistung.
Große Flottenleasinggeber haben typischerweise Rückkaufgarantien für alle Autos, ein Verkauf an den LN ist daher eher unüblich um nicht zu sagen hinderlich (ganz abgesehen von der Händlergewährleistung bei Verkauf an Privatpersonen, die wird gemieden wo es nur geht).
BMW- (Mini)-Leasing hat eine andere Intention, sie wollen den Kunden halten und verkaufen natürlich gerne an den LN.
Zu Deinen Fragen:
- Ist der Freundliche der Leasinggeber? Falls nein, dann den Leasinggeber ansprechen und nach potentiellem Kaufpreis (oder ev Vertragsverlängerung) fragen.
- Berechnung Restwert beim Kilometervertrag: Betriebsgeheimnis des Leasinggebers
- Berechnung Kaufpreis beim Kilometervertrag: Marktwert