Beiträge von Wuseln

    Servus!


    Auf der Seite von H&R habe ich nichts gefunden, vielleicht könnt Ihr mir helfen: Welche Spurplatten kann man auf dem JCW Cabrio mit den original 18Zoll-Felgen mit TÜV-Segen verbauen?


    Danke und Euch allen einen schönen Abend

    Wuseln: Noch nix neues ? Bei mir immer noch Status 111 und eigentlich sollte er im Januar geliefert werden....
    Das wird wohl nix mehr X(


    Wie lange dauert das in etwa wenn er auf Status 150 springt????

    @banditac
    Wie man's nimmt: Es gab eine wirklich nette Weihnachtsemail meines Verkäufers, da schrieb er was von März und das das Wetter dann eh besser zum Cabriofahren wäre. :D


    Ich sehe es sportlich, aktueller Stand meiner Tuninggedanken:
    Auspuff von Maxi-Tuner, Spurplatten und Folierung (Folierer brauche ich noch) sowie zwei Handlinierungen


    Du siehst, langes Warten steigert zwangsläufig die Summe der dummen und teuren Ideen. :3917:

    @Gigamot
    Sag Bescheid, da wäre ich gerne dabei, ist von MUC aus auch nicht sooo weit.

    Hallo ihr Lieben! Bin ganz neu in dem Forum hier. Habe meinen JCW KW 41 (13.10.2016) bestellt. Meine BMW Ansprechpartnerin teilte mir mit, dass die Lieferung der Bremsen aktuell Schwierigkeiten bereiten, aber auch, dass der MINI vielleicht sogar Ende Dezember oder bis spätestens Mitte Januar geliefert wird. Was habt ihr für Erfahrungen gemacht? Nachdem ich las, dass dieser Thread bereits das ganze Jahr über besteht, sollte es doch nun mit den Lieferengpässen aufwärts gehen, oder? Kann es kaum noch erwarten :D


    Liebe Grüße aus München

    So süß wie die Neubesteller noch hoffen und glauben. :0016:


    Dasselbe hat mir mein Verkäufer im Juli auch gesagt, seitdem keine neuen Infos. Vielleicht habe ich ja Glück und Februar wird geliefert? Bei den JCW-Lieferzeiten ist es wie beim Alter des Universums: Nichts genaues weiß man nicht.


    Bin deprimiert. :tired:

    Ja, das Konzept ist schon ausgebufft. Aber nichts für Standgasposer. Auch interessant für mich, die beiden Modi: Einer quasi immer offen, der andere nur bei Drosselklappe > 70% (Sprich: entspanntes Fahren ohne großen Lärm möglich).
    Nachdem ich beim Vorgänger mit einer "individuell" angepaßten AGA rumgefahren bin, möchte ich jetzt unbedingt etwas legales; habe es satt, kaum daß Polizei rumsteht nur noch rumzuschleichen und das Gaspedal zu streicheln.

    Wenn ich das System richtig verstanden habe, ist der LEASINGGEBER nicht die Niederlassung oder der Händler, sondern der Eigentümer des Fahrzeugs, in der Regel eine Bank.
    Diese muss den Rückgabe-"Deals" zustimmen, der Händler ist lediglich ein "Servicedienstleister" für die Bank, der das Fahrzeug für sie zurücknimmt.
    Der Händler - zumindest bei den Niederlassungen - beauftragt selbst wieder einen Dienstleister (Dekra oder ähnliches) um den Restwert zu bestimmen.
    Somit ist der Handlungsrahmen für den Händler begrenzt im Vergleich zu Barkauf/Finanzierung.

    Bei BMW/MIni ist es die BMW Leasing GmbH, die Händler sind reine Dienstleister. Eigentümer ist allerdings praktisch nie eine Bank sondern eine Leasinggesellschaft, dem stehen bestimmte Bilanzierungs- und aufsichtsrechtliche Regeln entgegen bzw. erschweren. Bei BMW ist es auch so, die BMW Leasing GmbH hält das Eigentum an allen Leasingfahrzeugen in D.


    Entscheidungen über Verkauf etc. fällt ausschließlich die Leasing, wobei die Händler hier natürlich bestimmte Richtlinien haben und innerhalb dieser eigenständig anwenden dürfen (im Namen der Leasing).

    Obiges ist nicht korrekt im Falle meines Leasings und ich denke vieler anderer hier auch, denn:
    Das kostenlose Andienungsrecht für Privatpersonen bei Kilometerleasing bezieht sich auf das Recht des Kunden, also uns. D.h. wir müssen/dürfen vor Ende der Laufzeit entscheiden, ob wir den Wagen zurückgeben oder kaufen. Das geschieht dann zum vorher festgelegten Restwert. Bei Mini ist der Restwert 55% des UVP nach 3 Jahren und 15000km/Jahr.


    Falls man den Wagen zurückgibt, wird der Wagen vorher von einem Sachverständigen begutachtet. Falls man den Wagen kauft, erübrigen sich diese Begutachtung und auch die damit verbundenen Kosten (ca. 100€). Bei Sixt muss man im Übrigen die 100€ auch dann zahlen, wenn man den Wagen kauft und daher kein Gutachter raus kommt. Der Wagen darf bei Rückgabe die "üblichen Gebrauchsmerkmale" besitzen. So sind nach derzeitiger Rechtsprechung z.B. kleine Steinschläge im Frontbereich absolut üblich und stellen keinen Grund einer Nachforderung dar.

    Das Andienungsrecht ist immer das Recht des Leasinggebers gemäß Leasingerlassen. Er hat das Recht das Leasingobjekt dem Leasingnehmer anzudienen (Kaufzwang). Das was Ihr habt ist das Ankaufsrecht gemäß Leasingerlassen. Ihr habt das Recht das Leasingobjekt zu kaufen aber keinen Zwang.

    Hmm, schwierig zu beantworten, da Du zwei unterschiedliche Dinge miteinander vergleichen willst. Leasing bedeutet grds. nichts anderes als ein Auto auf Zeit zu nutzen. Eine Kaufoption am Ende der Laufzeit kann bestehen muß aber nicht. Damit ergeben sich die Leasingraten aus genau drei Elementen: Kaufpreis des Autos (Sicht Leasinggeber), Restwert am Ende der Laufzeit (Einschätzung des LG oder abgesichert durch Rückkaufgarantien) und Fremdfinanzierungssatz des LG.


    Bei einer Finanzierung leit man sich Geld,in diesem Fall abgesichert durch a) das Auto und b) Deine Bonität.


    Zu Deiner Frage: Wenn Du das Auto tatsächlich nur zB drei Jahre fahren und dann verkaufen willst kann Leasing interessant sein. Warum? Nach drei Jahren gibst Du das Auto zurück und hast keine weitere Mühe damit (Verkauf etc.). Warum nicht? Du wirst in den drei Jahren immer mehr zahlen als der Wagen tatsächlich an Wert verliert, schließlich will der LG kein echtes Restwertrisiko tragen (das trägst klarerweise Du). Und immer die USt. im Hinterkopf behalten. Du zahlst in Summe mehr USt. bei Leasing als beim Kauf, da die Summe der Leasingraten höher ist als der reine Wertverzehr.


    Willst Du den Wagen länger fahren, über die drei Jahre hinaus? Dann lieber finanzieren. Du bist flexibler bei zB nachträglichen Einbauten, Du mußt den Wagen nicht vollkaskoversichern und bist bei Schäden frei in der Wahl ob richten lassen oder nicht.
    Noch ein Hinweis: Wenn man selber nicht der Welt beste Verhandler von Kaufpreisen ist kann zB das Angebot von Sixt interessant sein. Nennt sich zwar Leasing ist aber keins (sondern Finanzierung). Sixt gibt aber deren Einkaufsvorteil zu guten teilen an den Kunden weiter und Du hast auch eine garantierte Kaufoption zum festen Preis am Laufzeitende (Disclaimer: Ich arbeite nicht bei Sixt).


    Mein Fazit: Leasing macht bei Privatpersonen typischerweise keinen Sinn, Finanzierung ist sinnvoller.