Ehh, dachte immer, dass aktuell gilt:
Eine Fernbedienung bzw. bereits ein installiertes Empfängermodul zum Eingriff in die automatische Steuerung ist illegal. Genauso wie ein verdrahteter Schalter (Werkstattschalter). Bereits das bloße Vorhandensein bewirkt selbst bei Nichtnutzung das Erlöschen der ECE-Genehmigung für die Auspuffanlage und damit das Erlöschen der gesamten Betriebserlaubnis für das Fahrzeug mit sich. Wenn Ihr bei Leebmann u. anderen Anbietern die VIN ab OPF eingebt, kommt doch eine negative Abfrage, bzw. wenn man direkt eine email schickt u. danach fragt.
Bei den werksmäßigen Klappenanlagen sieht es anders aus, da dort nicht manuell eingegriffen werden kann.