Das der Works ab Werk tiefer ist, stimmt so nicht, denn egal welches Fahrwerk, der MINI steht immer gleich hoch.
Aber Dir geht es ja im die Gewährleistung. Grundsätzlich sind immer nur direkte Komponenten betroffen, quasi Dämpfer, und Co.
Wie weit das geht, ob z.B. ein Querlenker auch noch als direkt betroffen gilt oder nicht, wird im Zweifel ein Anwalt entscheiden müssen.
es gibt gerade so eien aktuellen fall im bekanntenkreis:
Golf R V6: Gewindefahrwerk; wurde bei einer freien werkstatt eingebaut mit der zusatzklausel auf der rechnung, das die gewährleistung damit in gefahr ist.
nach 12tkm passierte es: getriebschaden. es wurde bei VW eine garantieanfrage gemacht. 2 tage später kam die ablehnung mit der Begründung:
O-Ton:
"Veränderung der Fahrwerkskomponenten (Fahrwerk mit Antriebssttrang in direkter Verbindung). Fzg. nicht in Original-Zustand. Gewährleistungsantrag abgelehnt"
SO! nun geh mal mit deinem anwalt los.... bevor du da ne entscheidung hast, ist deine kiste schon verrottet.
sollte nun doch echt JEDEM bekannt sein, dass bei solchen angelegenheiten IMMER zu ungunsten des kunden entschieden wird. ist wie bei den versicherungen: stimmt da auch nur die kleinste kleinigkeit nicht; ABLEHNUNG!!!!!!
da hat auch der händler absolut kein mitspracherecht!!!! die ablehnungen kommen vom werk. UND WEHE DER HÄNDLER VERSCHWEIGT DA AUCH NUR DIE KLEINSTE KLEINIGKEIT BEIM GEWÄHRLEISTUNGSANTRAG (umbauten und so). Wenn da mal einer vom werk rauskommt und sich das anschaut, ist der händler dran.
Fazit: wer die gewährleistung behalten will: KEINE UMBAUTEN!!!!!!
/geordi