Wurde hier recht ausführlich behandelt:
JCW John Cooper Works Bremse und Fahrwerk - Optionen JCW PRO für MINI F56 F55
Beiträge von FFF
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Was denn nun? Müsste ich die Felgen vom TÜV eintragen lassen, oder nicht?
TÜV ja, nur das Berichtigen des "Fahrzeugscheins" (Zulassungsbescheinigung Teil 1) bei der Zulassungsstelle entfällt.
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Ich benutze einen USB-Stick und alternativ Streaming per Bluetooth, da ist kein Qualitätsunterschied hörbar.
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2 dieselben Satz finde ich übertrieben
Ist doch besser als die silberfarbenen, die ihr nicht gefallen.
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Mein Freundin woll kein silbernen Felgen auf ihr weiss/silber JCW hat sie nochmals gesagt.
Oder einen zweiten Satz schwarze Track Spokes mit Winterreifen.
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Schleifen tut nix.. hinten ists schon knapp!
Mit schleifen war gemeint: Der Reifen innen zur Feder.
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Das Fahrwerk muss eingetragen werden.
1. Mich würde interessieren wie es sich mit der Höhenverstellung verhält. Bei den meisten Nachrüstfahrwerken die höhenverstellbar sind, wird seitens des TÜV eine feste Höhe eingetragen..
Hat jemand ein solches Gutachten?Es ist ein ganz normales Teilegutachten, wie bei den anderen Gewindefahrwerken. Höhenangabe steht im Gutachten und wird auch mit eingetragen, außerdem wird ein Manipulationsindikatorlack mitgeliefert, der in der eingestellten Höhe auf das Gewinde aufgetragen wird.
2. Bei einem werksseitig ausgelieferten Fahrwerk scheint es eine solche Einschränkung nicht zu geben..
Oder steht diesbezüglich was in der Zulassungsbescheinigung ?Es gibt dieses Fahrwerk ab Werk ja nicht.
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Ich würde davon ausgehen, dass es sich hierbei wie bei allen anderen Teilen von BMW/MINI um eintragungsfreie Bauteile handelt.
Die Abnahme und "Zulassung" hat MINI dabei schon für die Teile eingeholt und damit können sie ohne weitere Vorstellung an den Autos verbaut werden, die MINI hat abnehmen lassen.Dies bedingt in der Regel, dass man immer noch komplette Teile verbauen darf. Sprich nur die Federn aus dem Pro-Fahrwerk haben keine Abnahme und man muss zum TÜV, wie bei jedem anderen Bauteil.
Aufgrund der deutlich geänderten Optik, empfiehlt es sich aber immer eine Kopie des Autrages zum Einbau dabei zu haben, denn damit kann man eventuellen Diskussionen mit der Rennleitung entgehen.
Die BMW-Kundenbetreuung lies sich, nach langem hin und her, die Aussage entlocken, dass das Fahrwerk mit mitgeliefertem Teilegutachten eingetragen werden muss.
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Teilenummer :
33502341197 gibt es schon länger
http://www.leebmann24.de/bmw-e…1201&grafikid=412965&vin=Lustigerweise ist es beim gleichen Teilekatalog unter dem F56JCW nicht aufgeführt.
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Muss das JCW-Pro Fahrwerk eingetragen werden?
Wenn ja - hat jemand das Gutachten?