Ich hatte zu meinem Antrag damals mit E-Mail bei der BAFA nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
(Zitat)
"Der Nettokaufpreis des Basismodells (= der ausgewiesene Netto- Listenpreis des Basismodells abzüglich gewährter Preisnachlässe inkl. Umweltbonus) muss bei reinen Batterieelektrofahrzeugen mindestens 3.000,00 Euro unter dem BAFA-Listenpreis liegen. Ob dafür auf der Rechnung "Herstelleranteil", "Bonus", "Nachlass" oder "Rabatt" steht ist für uns nicht ausschlaggebend. Wichtig ist nur, dass der Nachlass nachweislich an Sie weitergegeben wurde.
Aus der Rechnung müssen der Nettolistenpreis des Basismodells (exklusive Sonderausstattung) sowie die gewährten Nachlässe des Herstellers hervorgehen."
Hat bei mir dann auch so funktioniert und ich habe die Förderung bereits überwiesen erhalten.