Ich empfinde die Auskunft nach wie vor 100 % passend. Wenn es die Werkstatt nicht offiziell kann, ist 100 % richtig verwiesen worden. Könnte der Service damit Geld verdienen, würde sie es tun.
Ich glaube, wir schreiben da jetzt etwas aneinander vorbei. Mir ging es um die Aussage von "FwvG":
Das hat mil helfen können seitens BMW nix zu tun.
Die wollen nicht, da die sich an die Regeln zu halten haben.
Das impliziert ja, dass sie nicht WOLLEN, weil sie sich an die Regeln zu halten haben (welche auch immer).
Es ist für mich klar, dass eine Werkstatt, die etwas bestimmtes nicht durchführen KANN, weiter verweist. Das ist ja auch nur verantwortungsvoll, es dann nicht einfach zu versuchen. Sie haben mir ja ein großes Software-Update angeboten (für ca. 200.- Euro), aber konnten mir eben nicht sagen, ob damit mein Wunsch erfüllt werden kann.
Was mich bei allem wundert und was ich mir anders vorgestellt habe:
Ich dachte, dass zu JEDEM BMW/Mini-Fahrzeug anhand der VIN bei BMW in der Datenbank sämtliche Features, Vorgänge, Software-Updates etc. zentral hinterlegt sind, so dass BMW auf einen Blick sehen kann, dass ich z.B. am 4.7.20 ein iStep-Update bei meinem Fahrzeug erhalten habe und welche jeweiligen Steuergeräte verbaut sind, so dass sie einfach checken können, was genau bei MEINEM Fahrzeug jeweils geht oder nicht geht.
Ich bin auch davon ausgegangen, dass mein BMW-Händler (ein sehr großer) direkten Zugriff auf diese Datenbanken haben wird.
Scheinbar läuft es aber doch irgendwie anders, denn sonst wäre eine Auskunft bzgl. eines bestimmten Features doch eigentlich eine kurze und knappe Sache.
Ein anderes Thema ist dann wieder, wenn sie evtl. generell für bestimmte Modelle bestimmte Features nicht freischalten WOLLEN. DAS könnte man aber gegenüber dem Kunden auch entsprechend kommunizieren.