Natürlich ist der Vertragspartner der Händler. Ist doch logisch, was anderes habe ich nicht angemerkt.
Die Kunden-Verträge und die AGB werden aber trotzdem von den Rechtsabteilungen der Hersteller entwickelt und vorgegeben. Kein Vertragshändler eines Herstellers wird eigene Verträge schreiben und ohne Erlaubnis des Herstellers und ohne eigenes juristsiches Wissen. Das muss auch der Verbraucherschutz Regeln, eben wegen der Einseitigkeit der Verträge und AGB zugunsten des Herstellers.
Gerade bei den Premium-Herstellern geht alles aus einer Hand. Da lässt sich noch nicht einmal die verbindliche Festlegung der Farbwahl vertraglich Regeln. Wenn der Hersteller die Farbe ändert oder eine Sonderausstattung herausnimmt, muss der Kunde einen neuen Vertrag unterschreiben, obwohl das jedem Vertrag im Grunde widerspricht. Der Kunde hat da gar keine Wahl.
Kündigen darf er erst, wenn bestimmte Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt werden. Das ist gar nicht so einfach durchzublicken für normale Kunden.
Das ist durchaus beabsichtigt, ich nenne es mal neutral „Kundenbindung“.
Ist halt momentan eine sehr schwierige Situation mit den lieben Autos. Wir sind froh, wenn das Thema Auto bei uns vom Tisch ist, egal wie es ausgeht. Entweder der Mini kommt noch in 22, oder der Vertrag ist nichtig, das steht schonmal unwiederbringlich fest.
Danach überlegen wir uns, ob wir diesen deutschen Neuwagen-Zirkus überhaupt so noch einmal weiter mitmachen. Ich bin mit BMW bereits durch.
Mein privater Citroen C5 fährt immer noch wie eine Sänfte und macht sogut wie gar keinen Ärger. Tolles Auto. Mein geleaster Geschäfts-Peugeot 3008 ist ein sehr zuverlässiges Auto in den letzten 3,5 Jahren gewesen. Meine Frau mag die Minis zwar sehr, hat aber auch keine Lust mehr nach den jetzigen unrühmlichen Eskapaden mit dem Hersteller. Schade ums die schönen Autos.