Hallo zusammen,
bezüglich Leasing/Kauf habe ich mir das schon gut überlegt und ausgerechnet. Bei einem EV geht fast kein weg an einem Neufahrzeug vorbei. Der Restwert bei einem EV nach ca. 3 Jahren und 15tkm/Jahr schätze ich bei knapp 60% (dazu habe ich ähnliche Werte beim ADAC gesehen - finde diese aber gerade nicht). Es gibt Angebote mit einem ähnlichen Invest, gerechnet auf den vermutlichen Restwert. Muß eben ausgerechnet werden. Der Vorteil beim Leasing ist eigentlich das Restwertrisiko. Durch die rasante Entwicklung, die aktuell Stattfindet (Batterietechnik, Ladeelektronik, Modellvielfalt, etc.), spricht das aus meiner Sicht eher für ein Leasing. Von daher würde ich nicht pauschal sagen das sich ein Privatleasing nicht rechnet (Umweltprämie sei dank )
Bezüglich der Restwertschmälerung habe ich den entsprechenden passus in den AGBs gefunden (LETZTE SEITE!!!).
Abschnitt XVII: "...folgende Regelung: Bei Verträgen mit Kilometerabrechnung werden die Mehr und Minderkilometer abgerechent. Entspricht das Fahrzeug bei einem solchen Vertrag nicht dem Zustand gemäß Abschnitt XVI Ziffer 2 und ist hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich des Minderwertes verpflichtet.
Im Abschnitt XVI Ziffer 2 steht: Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden..., sein
Werde den Verkäufer nochmal darauf ansprechen.
Grüße