Wenn der Wagen vor einer Woche von privat erworben wurde kann er den Verkäufer regress nehmen. Ob er dann vulgär wird mag sein aber rechtlich gesehen egal wenn die Sachmängelhaftung oder Gewährleistung vertraglich geregelt ist.
Auf welcher rechtlichen Basis ? Ich dachte dies geht nur wenn man arglistige Täuschung nachweisen kann.