Beiträge von GinTonic

    Da gibt es einen schönen Faden…



    Wie immer, Hörempfinden ist subjektiv, was sonst, aber wir vermissen HK nicht und haben das gesparte Geld in weitere 2 Jahre Garantieverlängerung gesteckt ;).


    Grüße

    Hallo,


    zwei kleine Fragen.


    Bei Auslieferung im Dezember 2021 zeigte der SE eine Reichweite von 242km an.


    Bis heute haben wir noch nicht mal mehr die 200km gesehen. Mittlerweile ist es tagsüber 20-25 Grad und nachts nicht kälter als 10 Grad. Er zeigte immer zwischen 150-170 an, heute mir 183km das höchste der Gefühle.


    Immer im green Modus, starke Rekuperation, tägliche Strecke ca.30km, davon 20km Ldstr. und 10km Stadtverkehr, null Autobahn. Geladen wird immer an der eigenen Wallbox mit 11KW, i.d.R. bis 20-30 % Restkapazität, dann immer voll aufgeladen.


    Ob wir die 200+ je sehen werden ?


    Und die App zeigt nach dem Ladevorgang 151km an und der BC 183km, woher die Diskrepanz ?


    Viele Grüße

    Bringt eure Minis jetzt nicht schneller zu euch, aber ich kann euch versichern, das Warten lohnt sich.


    Fahren jetzt seit 5 Monaten den SE und er macht immer noch Spaß wie am ersten Tag.

    Geht ab wie die Luzie und nix klappert oder knarzt. Klimatisierung via App ist herrlich und der Sound (ohne HK) ist top !


    Lenkradheizung….was ist das ? (der musste sein ;)).


    Also, haltet durch !

    Google is your friend:


    Gemäß § 22 Nr. 3 EStG zählen Prämien zu sonstigen Leistungen und sind bis zu derFreigrenze von 255 Euro im Jahr nicht einkommenssteuerpflichtig. So auch die THG-Prämie. Ob die THG-Prämie dann aber versteuert werden muss, kann man nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie hoch die Prämie ist und ob es noch weitere Einnahmen gibt, die unter sonstige Einkünfte fallen können.

    Liegt die THG-Prämie bei maximal 255€ und man erzielt keine weiteren Einnahmen, muss man die THG-Prämie nicht in der Steuererklärung angeben. Überschreitet man aber die Freigrenze auch um nur einen Euro, muss man die gesamte THG-Prämie sowie alle weiteren sonstigen Einkünfte in der Steuerklärung aufführen.

    Das bedeutet aber nicht sofort, dass man die THG-Prämie versteuern muss. Der sogenannte Härteausgleich des § 46 Abs. 3 EStG kommt zum Tragen. Der Härteausgleich besagt, dass alle Nebeneinkünfte eines Arbeitnehmers bis 410€, die man aus sonstigen Leistungen beziehen kann, vom Einkommen abgezogen werden und somit steuerfrei bleiben.“


    Grüße