Beiträge von e900
-
-
-
-
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Maßgeblich für die Erteilung eines E-Kennzeichens sind die Bestimmungen der Fahrzeugzulassungsverordnung (siehe: https://www.gesetze-im-interne…v_2011/BJNR013900011.html)
Konkret sind bestimmte Emissionswerte bzw. eine mindestreichweite mit Elektroantrieb Voraussetzung für ein E-Kennzeichen.
Die Zuständigkeit zur Prüfung obliegt den Zulassungsbehörden vor Ort. Das Ministerium für Verkehr nimmt aufgrund der klar geregelten Zuständigkeit keine Einzelfallprüfungen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
-
Vielen Dank für die Antworten. Gebaut wurde mein CM am 16.5.2018
-
Hallo,
habe mir einen 2018er CM SE gegönnt. Heute auf der Zulassung ist mir jedoch die Spucke weg geblieben. Habe den CM mit E-Kennzeichen gekauft, aber die Zulassung hat mir ein E-Kennzeichen verweigert. Der CM erfüllt die Grenzwerte nicht mehr, meine Begeisterung ist gerade auf dem Nullpunkt. Zum Zeitpunkt der Erstzulassung hat er offensichtlich die Grenzwerte noch eingehalten und das ist noch keine 3 Jahre her......