Hallo zusammen,
ich bin im Besitz eines F55 Cooper, welcher mit Sommerreifen in den Dimensionen 175/65 und den Felgen 15'' HELI SPOKE 492 IN BRIGHT SILVER METALLIC ausgeliefert wurde. Für den Winter habe ich mir separate Reifen gekauft und diese abwechselnd mit den Sommerreifen auf die Felgen montieren lassen.
Jetzt möchte ich mir einen neuen größeren Komplettrad-Satz kaufen. Im Auge habe ich momentan die 17'' MINI LEICHTMETALLRAD COSMOS SPOKE 499 IN JET BLACK. Darauf werden Reifen in den Dimensionen 205/45 montiert.
In dem aktuellem Räder Katalog ist zu den Felgen folgendes notiert: Nur in Verbindung mit Radlaufverbreiterung, falls nicht werksseitig (ab Band) verbaut.
Was bedeutet dieser Zusatz bzw. trifft es auf meinen MINI zu?
Darüber hinaus steht folgendes: In den EU-Mitgliedstaaten und in der Schweiz ist der Auszug aus der EU- Typgenehmigung (hinterlegt bei den Rad-/ Reifenkombinationen auf der EF-Homepage bzw. auf der KSD-DVD, in Deutschland auch im Infonet unter BMW > Aftersales > Zubehör > Gutachten) dem Kunden auszuhändigen. Dieser muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Länderspezifisch ist ggf. eine nachträgliche Änderung der Fahrzeugpapiere notwendig.
Bekomme ich dieses Dokument mit ausgehändigt, wenn ich die Räder bei leebmann24.de bestelle oder beinhaltet es auch die EU-Übereinstimmungsbescheinigung?
Vielen Dank im Voraus!