Beiträge von amidelafrance

    Der Anwalt des Händlers rechtfertigte heute in einem Schreiben, dass das "Ambiente Licht" nicht lieferbar sei, für seine Mandantschaft leider nicht änderbar, ein elektronisches Zulieferteil kommt nicht, die Beleuchtungs-Ausstattung sei daher ersatzlos entfallen. Man wolle sich aber gerne gütlich einigen.

    Echt amüsant, für wie dumm man hier verkauft werden soll. Aber mithilfe dieses Forums ist man nicht der Dumme! :thumbup:

    Bei mir wäre es auch Fernabsatz, da die Kommunikation rein über Telefon und E-Mail stattgefunden hat. Wird hier so ähnlich sein, oder hab ich da einen falschen Gedankengang?

    Hier eine Formulierung für Österreich: (https://www.wko.at/service/wir…absatz_B2C_im_Detail.html)

    Definition „Fernabsatzvertrag“ (§ 3 Z 2 FAGG)

    Die Bestimmungen gelten nicht nur für Webshops, sondern für alle Formen von Fernabsatzverträgen, unabhängig davon, welches Medium verwendet wird.

    Ein Fernabsatzvertrag liegt vor, wenn er ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit von Unternehmer und Verbraucher

    • im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- bzw Dienstleistungssystems geschlossen wird (nicht also ein bloß gelegentlicher Versand per Post)

    und wenn

    • bis einschließlich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausschließlich ein oder mehrere Fernkommunikationsmittel verwendet werden.

    Der Begriff „Fernabsatzvertrag“ umfasst also nicht nur Webshops (für den Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen), sondern medienneutral jede Form des organisierten Versandhandels.

    Inwieweit hattet Ihr denn persönlichen Kontakt mit dem verkaufenden Händler?

    Jetzt erst verstehe ich deine Frage von damals wohl richtig, daher habe ich sie auch so missverständlich beantwortet. Du hattest scheinbar gleich an den Fernabsatz gedacht!

    Lt. Anwalt verhindert auch eine Probefahrt mit einem Vorführwagen und eine Übergabe nicht zwangsläufig den Fernabsatz, alles andere lief per Mail und Telefon.

    Ich bin mir nicht sicher, ob allen hier geläufig ist, dass ein Fahrzeugkauf unter gewissen Voraussetzungen auch als Fernabsatzgeschäft mit entsprechender Widerrufsfrist betrachtet werden kann.

    Eine Mini Niederlassung fügt daher Ihren derart getätigten Bestellungen eine entsprechende Widerrufsbelehrung bei.


    "[...]Widerrufsrecht fur Verbraucher

    1. Sofern der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist und es sich bei dem Vertrag um einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlos­senen Vertrag i.S.d. § 312b Abs. 1 BGB handelt, hat er ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.[...] "


    Wurde man nicht rechtzeitig darüber informiert, - wie in diesem im Thread geschilderten Fall - verlängert sich die Widerrufsfrist um 12 Monate.

    120d Danke für deinen informativen Post!

    Bei unserem weniger engagierten Händler haben wir weder eine Information zur Konfig-Änderung/Lieferengpass nach der Bestellung bekommen, keine Reduzierung des Kaufpreises trotz der geringeren Ausstattung und dann noch nicht einmal einen Hinweis zur nicht gelieferten Komponente bei der detaillierten Einweisung.

    Interessanterweise behauptet das Autohaus die Komponente "Ambiente Licht" sei bei Mini zwar bestell- aber nicht lieferbar. :cursing:


    Morgen läuft die Nachbesserungsfrist aus! :sleeping:

    Hier wieder ein Zwischenfazit: Heute erfolgte erstmals ein Anruf aus dem Autohaus, vom Verkaufsleiter. 10 Tage nach der telefonischer Mängelanzeige, der erste Kontakt.

    Er versteifte sich auf die Aussage, das Auto sei korrekt bestellt worden und Ambiente Licht sei eben grundsätzlich nicht lieferbar, egal was Preislisten und Konfigurationen anzeigen. Er sah sich zu keiner Lösungsfindung in der Lage. Mal sehen, ob das das letzte Wort des Autohaus bis zum Verstreichen der Frist in der schriftlichen Mängelanzeige bleibt.


    Die obigen Fragen zu den weiteren Fristen möchte ich aktuell noch nicht konkretisieren, werde sie aber im Nachgang gerne erläutern.

    Sehr spannend und unglücklich. Super, bin schon gespannt wie der Händler reagiert.

    Ich halte Euch mal auf dem Laufenden, aktuell laufen noch Fristen.

    Der Händler hat sich nicht wie am 7. Mai telefonisch vereinbart am 10. Mai telefonisch mit einem Status zu möglichen Nachbesserungen/Entgegenkommen gemeldet, und auch auf die bis zum 20. Mai gesetzte Frist zur Nachbesserung hat er bisher nicht reagiert. Finde ich schon ziemlich schwach für einen Vertragshändler.