14.Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen zur Errichtung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge - Antrag WE _—und ——
Die Verwalterin erläutert, dass grundsätzlich folgende Individuallademöglichkeiten für Elekt- rofahrzeuge in der Tiefgarage denkbar sind:
• Wallbox am jeweiligen Stellplatz
• oder Steckdose am jeweiligen Stellplatz
Der Sachverhalt wird anhand der nachfolgenden Stichpunkte erläutert:
• Technische Einschätzung
o Wallbox: Erfahrungsgemäß kann nur eine sehr begrenzte Anzahl an Ladestati
onen angeschlossen werden, da sonst zu befürchten ist, dass der Netzbetreiber keine weiteren Wallboxen (ohne weitere Maßnahmen) genehmigt, um zu verhindern, dass bei mehreren ungeregelten parallelen Ladevorgängen die Hauptsicherung des gesamten Hauses auslöst und das gesamte Gebäude
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Beschlussprotokoll der WEG der Eigentümerversammlung vom 22.09.2021
stromlos wird. Durch die Installation eines Lademanagements kann das Prob-
lem behoben werden.
o Steckdose: Normale Steckdosen sind nach DIN VDE 0620-1 nur für den Haus-
gebrauch und ähnliche Anwendungen (ca. 2 h Dauerlast) geeignet und nicht für die Dauerlast (bspw. 10 h) eines Ladevorgangs geeignet.
WEG-rechtliche Einschätzung
o Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine privilegierte bauliche
Veränderung gem. § 20 Abs. 2 WEG. Es besteht ein Rechtsanspruch jedes Ei- gentümers auf bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die WEG entscheidet jedoch „wie“ die Maßnahmen umge- setzt werden (dürfen).
o Die Kosten einer privilegierten baulichen Veränderung hat gem. § 20 Abs. 1 WEG der Eigentümer zu tragen, auf dessen Verlangen hin die Maßnahme durchgeführt wurde, wobei dann nur ihm die Nutzung gebührt.
• Zusammenfassung
o Es besteht ein Rechtsanspruch jedes Eigentümers, das Laden von Elektrofahr-
zeugen zu ermöglichen.
o Wallboxen sind für das Laden von Elektrofahrzeugen sinnvoll und geeignet.
o Es sollte eine technische Lösung gefunden werden, die nicht zu Problemen
beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Wallboxen führt => Lademanagement
Es werden folgende Lösungsmöglichkeiten vorgestellt und die jeweiligen Vor- und Nachteile besprochen:
• Lösungsmöglichkeit 1: Einbau (ohne Lademanagement) durch die einzelnen Eigentü- mer
o Es können nur wenige (die ersten) Eigentümer anschließen, danach wird der Netzbetreiber entweder eine Erhöhung der Anschlussleistung verlangen, die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann oder die Genehmigung für den Anschluss weiterer Wallboxen verweigern, sofern die Erhöhung der Anschluss- leistung nicht (zeitnah) möglich ist.
• Lösungsmöglichkeit 2: Einbau eines zentralen Lademanagements, an das alle inte- ressierten Eigentümer anschließen müssen, durch antragstellende Eigentümer
o Es wurde kein entsprechendes Konzept durch den/die Antragsteller vorgelegt.
• Lösungsmöglichkeit 3: Einbau eines zentralen Lademanagements, an das alle inte-
ressierten Eigentümer anschließen müssen, durch WEG => 1. Planungsschritt: Erstellung eines Konzeptes:
o Anbieter 1 für Konzepterstellung: XXX 3.843,70 €
o Anbieter 2 für Konzepterstellung: XXX 7.306,60.€
• Lösungsmöglichkeit 4: Einbau eines zentralen Lademanagements, an das alle inte-
ressierten Eigentümer anschließen müssen, durch Stadtwerke XXX
o Gestattung der Herstellung und des Betriebes eines Lademanagements zu
Lasten der SWM für 10 Jahre
o Abrechnung gegenüber den Nutzern durch die SWM
o mind. 2 Nutzer notwendig, die einen Vertrag mit den SWM abschließen. Kosten
für den jeweiligen Nutzer:
▪ derzeit 45,- € monatl. Miete für das Lademanagement
▪ Flatrate derzeit zwischen 24,- € und 54,- € monatl. für den Ladestrom ▪ Stromanbieter nicht frei wählbar durch Nutzer
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Beschlussprotokoll der Eigentümerversammlung vom 22.09.2021
o Platzbedarf für die Installation des Lademanagements: ca. 4-6 m2 - ggf. bauli- che Maßnahmen erforderlich, wenn vorhandener Platz nicht ausreicht. Sofern größere bauliche Maßnahmen seitens der WEG notwendig werden, wird das Thema (erneut) zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Sachverhalt wird eingehend besprochen. Erste Interesssenten konnten durch eine normale Steckdose versorgt werden. Alles die zukünftig planen ein E-Auto in der Tiefgarage zu laden, sollen sich bitte rechtzeitig bei der Verwaltung melden, damit eine Lösung erarbei- tet werden kann. Bei mehreren Nutzern ist eine Lösung mit einem gemeinschaftlichen Lade- management unumgänglich. Hier entsteht aber Planungsaufwand, der Zeit in Anspruch nimmt. Alle die vorab bereits laden, müssen wissen, dass sie einer späteren gemeinschaftli- chen Lösung zustimmen und die Kosten für diesen Anschluss auch tragen müssen. Die Eigentümer möchten noch keinen Beschluss fassen. Bei einem konkreten Antrag wird dieses Thema erneut besprochen.